Vergütungsbericht

Die Struktur des Vergütungssystems der Geschäftsführung wird vom Präsidialausschuss des Beirats festgelegt und regelmäßig überprüft. Für die Festlegung der Geschäftsführungsvergütung im Einzelnen ist der Präsidialausschuss des Beirates der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH zuständig, der die angemessene Höhe der Vergütung bestimmt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden insbesondere die Aufgaben des jeweiligen Geschäftsführungsmitglieds, seine persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten von Borussia Dortmund.

Die Vergütung der Geschäftsführer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Fixum und einer variablen Komponente. Der fixe Vergütungsteil ist vertraglich bestimmt, berücksichtigt den erzielten sportlichen Erfolg und wird in zwölf gleichen Monatsraten gezahlt. Der variable Vergütungsteil richtet sich nach dem Geschäftsverlauf und maßgebend nach dem Jahresüberschuss vor Steuern und Geschäftsführervergütung. Zusätzlich gewährte Sach- und Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen marktübliche Versicherungsleistungen und die Bereitstellung eines Dienstwagens. Aktienoptionsprogramme oder ähnliche Anreizsysteme bestehen nicht. Die vorgesehenen Vergütungsbestandteile sind für sich und insgesamt jeweils angemessen (vergleiche auch Konzernanhang, Textziffer 35.

Die Vergütung für den Aufsichtsrat ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 24; der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages. Den Aufsichtsratsmitgliedern wird die Umsatzsteuer erstattet.

Die Angaben gemäß § 285 Nr. 9 HGB sind im Konzernabschluss unter den Textziffern 35 und 37 enthalten.

UCL Achtelfinale / 18.02.2020

BVB - Paris St. Germain 2:1

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