(29) Zeitwerte von Finanz­instrumenten nach Klassen und Bewertungs­kategorien

Die Ausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2020 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2020

 

Zeitwert 30.06.2020

 

 

 

 

 

AKTIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

32

 

32

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

3.565

 

3.565

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

36.520

 

36.520

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

3.317

 

3.317

 

 

 

 

 

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

Forderungen zum Factoring vorgesehen

 

9.115

 

9.115

Gesamt

 

52.549

 

52.549

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2020

 

Zeitwert 30.06.2020

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

20.054

 

n. a.

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

69.627

 

69.627

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

8.031

 

8.031

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

4.350

 

n. a.

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

67.432

 

67.432

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

39.115

 

39.115

Gesamt

 

208.609

 

184.205

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2019

 

Zeitwert 30.06.2019

 

 

 

 

 

AKTIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

52

 

52

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

5.263

 

5.263

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

30.061

 

30.061

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

55.865

 

55.865

 

 

 

 

 

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

Forderungen zum Factoring vorgesehen

 

4.480

 

4.480

Gesamt

 

95.721

 

95.721

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2019

 

Zeitwert 30.06.2019

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

8.381

 

n. a.

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

1.500

 

1.500

Sonstige Verbindlichkeiten aus LuL

 

7.204

 

7.204

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

3.127

 

n. a.

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

60.650

 

60.650

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

33.655

 

33.655

Gesamt

 

114.517

 

103.009

Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen ist Level 3; der beizulegende Zeitwert aller übrigen oben genannten Finanzinstrumente ist Level 2.

Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst bzw. sind verzinslich. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.

Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz (zum 30. Juni 2020 i. H. v. 2,65 Prozent). Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) läge. Da die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts in der GuV erfasst werden, zeigt die folgende Tabelle die Ergebnisauswirkung zum Bilanzstichtag:

in TEUR

 

 

 

 

 

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 01. Juli 2019

 

4.480

Zugang

 

4.750

Abgang

 

0

Erfolgswirksam erfasste Gewinne / Verluste

 

-115

Sonstige Veränderungen durch Erstanwendung

 

0

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 30. Juni 2020

 

9.115

Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.

Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.

4. Spieltag UCL / 05.11.2019

BVB - Inter Mailand 3:2

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