Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB

Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß § 289 f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung relevanter Praktiken der Unternehmensführung und die Darstellung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil des Lageberichts, sondern wird auf unserer Internetseite https://aktie.bvb.de/Corporate-Governance/Erklaerung-zur-Unternehmensfuehrung veröffentlicht.

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist gemäß § 289 b Abs. 2 s. 2 HGB von der Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung befreit.

Der gesondert aufgestellte nichtfinanzielle Konzernbericht wird auf der Internetseite https://aktie.bvb.de/Publikationen/Geschaeftsberichte veröffentlicht*.

* Im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weder die Querverweise noch die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, inhaltlich geprüft.

20. Spieltag / 01.02.2020

BVB - Union Berlin 5:0

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