(28) Zeitwerte von Finanz­instrumenten nach Klassen und Bewertungs­kategorien

Eine Überleitung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IAS 39 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2018 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2018

 

Zeitwert 30.06.2018

 

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

 

 

 

Kredite und Forderungen

 

71

 

71

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

 

 

 

Kredite und Forderungen

 

39.653

 

39.653

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

 

 

 

Kredite und Forderungen

 

23.626

 

23.626

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

 

 

 

Kredite und Forderungen

 

59.464

 

59.464

 

 

122.814

 

122.814

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2018

 

Zeitwert 30.06.2018

 

 

 

 

 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Schulden

 

0

 

0

Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Derivate

 

0

 

0

Sonstige

 

2.550

 

2.550

Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

 

 

 

 

Schulden aus Finanzierungsverbindlichkeiten

 

6.726

 

7.478

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Schulden

 

9.724

 

9.724

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Schulden

 

0

 

0

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing

 

 

 

 

Schulden aus Finanzierungsverbindlichkeiten

 

1.969

 

1.969

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Schulden

 

54.597

 

54.597

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Schulden

 

34.659

 

34.659

 

 

110.225

 

110.977

Durch Überleitung des IAS 39 auf IFRS 9 zum 30. Juni 2019 wurden die Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS 7 an der Bilanzgliederung neu ausgerichtet. Die Neuausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2019 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2019

 

Zeitwert 30.06.2019

 

 

 

 

 

Aktiva

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

52

 

52

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

5.263

 

5.263

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

30.061

 

30.061

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

55.865

 

55.865

 

 

 

 

 

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

Forderungen zum Factoring vorgesehen

 

4.480

 

4.480

Gesamt

 

95.721

 

95.721

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2019

 

Zeitwert 30.06.2019

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

0

 

0

Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

8.381

 

8.963

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

1.500

 

1.500

Sonstige Verbindlichkeiten aus LuL

 

7.204

 

7.204

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

3.127

 

3.163

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

60.650

 

60.650

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

33.655

 

33.655

Gesamt

 

114.517

 

115.135

Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert aller oben genannten Finanzinstrumente ist Level 2.

Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst bzw. sind verzinslich. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.

Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gem. den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz (zum 30. Juni 2019 i. H. v. 2,85 Prozent). Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre. Da die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts in der GuV erfasst werden, zeigt die folgende Tabelle die Ergebnisauswirkung zum Bilanzstichtag:

in TEUR

 

 

 

 

 

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 01. Juli 2018

 

32.175

Zugang

 

4.750

Abgang

 

-32.175

Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste

 

261

Sonstige Veränderungen durch Erstanwendung

 

-531

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 30.06.2019

 

4.480

Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.

Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.

14. Spieltag / 08.12.2018

FC Schalke 04 - BVB 1:2

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