Eine Überleitung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IAS 39 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2018 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
in TEUR |
Buchwert 30.06.2018 |
Zeitwert 30.06.2018 |
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---|---|---|---|---|
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Langfristige finanzielle Vermögenswerte |
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Kredite und Forderungen |
71 |
71 |
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Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen |
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Kredite und Forderungen |
39.653 |
39.653 |
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Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen |
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Kredite und Forderungen |
23.626 |
23.626 |
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Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
|
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Kredite und Forderungen |
59.464 |
59.464 |
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|
122.814 |
122.814 |
in TEUR |
Buchwert 30.06.2018 |
Zeitwert 30.06.2018 |
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---|---|---|---|---|
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Langfristige Finanzverbindlichkeiten |
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Sonstige finanzielle Schulden |
0 |
0 |
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Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
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|
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Derivate |
0 |
0 |
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Sonstige |
2.550 |
2.550 |
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Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
|
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Schulden aus Finanzierungsverbindlichkeiten |
6.726 |
7.478 |
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Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL |
|
|
||
Sonstige finanzielle Schulden |
9.724 |
9.724 |
||
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten |
|
|
||
Sonstige finanzielle Schulden |
0 |
0 |
||
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
|
|
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Schulden aus Finanzierungsverbindlichkeiten |
1.969 |
1.969 |
||
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL |
|
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Sonstige finanzielle Schulden |
54.597 |
54.597 |
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Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
|
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Sonstige finanzielle Schulden |
34.659 |
34.659 |
||
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110.225 |
110.977 |
Durch Überleitung des IAS 39 auf IFRS 9 zum 30. Juni 2019 wurden die Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS 7 an der Bilanzgliederung neu ausgerichtet. Die Neuausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2019 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:
in TEUR |
Buchwert 30.06.2019 |
Zeitwert 30.06.2019 |
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---|---|---|---|---|
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Aktiva |
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Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
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Langfristige finanzielle Vermögenswerte |
52 |
52 |
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Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen |
5.263 |
5.263 |
||
Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen |
30.061 |
30.061 |
||
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
55.865 |
55.865 |
||
|
|
|
||
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert |
|
|
||
Forderungen zum Factoring vorgesehen |
4.480 |
4.480 |
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Gesamt |
95.721 |
95.721 |
in TEUR |
Buchwert 30.06.2019 |
Zeitwert 30.06.2019 |
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---|---|---|---|---|
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||
Passiva |
|
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|
|
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||
Zu fortgeführten Anschaffungskosten |
|
|
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Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
0 |
0 |
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Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing |
8.381 |
8.963 |
||
Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL |
1.500 |
1.500 |
||
Sonstige Verbindlichkeiten aus LuL |
7.204 |
7.204 |
||
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing |
3.127 |
3.163 |
||
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL |
60.650 |
60.650 |
||
Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten |
33.655 |
33.655 |
||
Gesamt |
114.517 |
115.135 |
Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert aller oben genannten Finanzinstrumente ist Level 2.
Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst bzw. sind verzinslich. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.
Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gem. den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz (zum 30. Juni 2019 i. H. v. 2,85 Prozent). Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) wäre. Da die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts in der GuV erfasst werden, zeigt die folgende Tabelle die Ergebnisauswirkung zum Bilanzstichtag:
in TEUR |
|
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---|---|---|
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|
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Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 01. Juli 2018 |
32.175 |
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Zugang |
4.750 |
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Abgang |
-32.175 |
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Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste |
261 |
|
Sonstige Veränderungen durch Erstanwendung |
-531 |
|
Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 30.06.2019 |
4.480 |
Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.
Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.