Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 f HGB

Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gem. § 289 f HGB verpflichtet, eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben. Diese Erklärung beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung relevanter Praktiken der Unternehmensführung und die Darstellung der Arbeitsweise von Geschäftsführung und Aufsichtsrat sowie dessen Ausschüssen. Die Erklärung zur Unternehmensführung ist nicht Bestandteil des Lageberichts, sondern wird auf unserer Internetseite www.bvb.de/aktie veröffentlicht.

7. Spieltag / 06.10.2018

BVB - FC Augsburg 4:3

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