Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und zum „niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet“, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf statt durch fortgesetzte Nutzung erlöst wird.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und der bestehenden Verhältnisse am Transfermarkt, die sich auf anstehende Verkäufe von Transferrechten in einer der nächsten Wechselperioden beziehen, wurden langfristige immaterielle Vermögenswerte mit Abschreibungen in Höhe von TEUR 4.810 (Vorjahr TEUR 3.903) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten – gleichbedeutend mit dem zu realisierenden Brutto-Transferentgelt abzüglich Transferkosten – abgeschrieben und in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Der Buchwert der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 9.456 (Vorjahr TEUR 19.645). Die Wertminderung wurde innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen.