(31) Zeitwerte von Finanz­instrumenten nach Klassen und Bewertungs­kategorien

Die Ausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2021 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2021

 

Zeitwert 30.06.2021

 

 

 

 

 

AKTIVA

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

27

 

27

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

5.775

 

5.775

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

29.936

 

29.936

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

1.725

 

1.725

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

Forderungen zum Factoring vorgesehen

 

4.617

 

4.617

Gesamt

 

42.080

 

42.080

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2021

 

Zeitwert 30.06.2021

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

208

 

208

Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

16.819

 

n.a.

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

37.250

 

37.250

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

56.900

 

56.900

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

4.241

 

n.a.

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

64.103

 

64.103

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

33.234

 

33.234

Gesamt

 

212.755

 

191.695

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2020

 

Zeitwert 30.06.2020

 

 

 

 

 

AKTIVA

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

32

 

32

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

3.565

 

3.565

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

36.520

 

36.520

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

3.317

 

3.317

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

Forderungen zum Factoring vorgesehen

 

9.115

 

9.115

Gesamt

 

52.549

 

52.549

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2020

 

Zeitwert 30.06.2020

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

0

 

0

Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

20.054

 

n. a.

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

69.627

 

69.627

Sonstige Verbindlichkeiten aus LuL

 

8.031

 

8.031

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

4.350

 

n. a.

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

67.432

 

67.432

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

39.115

 

39.115

Gesamt

 

208.609

 

184.205

Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen ist in Level 3 eingestuft; der beizulegende Zeitwert aller übrigen oben genannten Finanzinstrumente ist in Level 2 eingestuft.

Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Langfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst bzw. sind verzinslich. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.

Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz (zum 30. Juni 2021 i. H. v. 2,65 Prozent). Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) läge. Da die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts in der GuV erfasst werden, zeigt die folgende Tabelle die Ergebnisauswirkung zum Bilanzstichtag:

in TEUR

 

 

 

 

 

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 01. Juli 2020

 

9.115

Zugang

 

0

Abgang

 

-4.750

Erfolgswirksam erfasste Gewinne / Verluste

 

252

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen 30. Juni 2021

 

4.617

Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.

Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.

6. Spieltag / 31.10.2020

Arminia Bielefeld - BVB 0:2

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