Finanzielle Vermögenswerte
Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.
Finanzielle Schulden
Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden gegeneinander aufgerechnet und der Nettosaldo wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Unternehmen a) einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und b) beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis durchzuführen oder mit Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Latente Steuern
Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss (sogenannte Verbindlichkeiten-Methode) angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.
Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern werden auch gebildet für steuerliche Verlustvorträge, die in Folgejahren genutzt werden können, soweit ihre Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst sind, werden ebenfalls dort erfasst.
Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.
Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt auf Grundlage der am Bilanzstichtag durch den Bundestag verabschiedeten und den Bundesrat ratifizierten Steuergesetze mit einem Ertragsteuersatz von 32,81 Prozent (Vorjahr 32,81 Prozent).
Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um die Warenbestände der Tochtergesellschaft BVB Merchandising GmbH. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um individuelle Wertabschläge für schwer verwertbare Waren.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Stammaktie
Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst.
Eigene Anteile
Der gesamte für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Betrag wird in einem Abzugsposten vom Eigenkapital erfasst. Die Gesellschaft hat das Recht, von ihr erworbene Anteile zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugeben. Ein über die Anschaffungskosten hinausgehender Weiterveräußerungserlös wird in die Kapitalrücklage eingestellt, Mindererlöse kürzen die Gewinnrücklagen.
Rückstellungen
Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.
Anwendung findet dieses Vorgehen im Konzern bei der Rückstellung für Prozess- und Haftungsrisiken. Hierzu sind Annahmen zu treffen, die zur Bestimmung der Haftungswahrscheinlichkeit, der Höhe der Inanspruchnahme und der Prozessdauer herangezogen werden.
Die gebildeten und bewerteten Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken sind mit Unsicherheiten verbunden. Insbesondere kann der Ausgang rechtlicher Verfahren nur schwer prognostiziert werden. Daher erfolgt die Bewertung mit der bestmöglichen Schätzung der Schuld und wird zum wahrscheinlichsten Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der Verpflichtung am Abschlussstichtag erforderlich ist.
Finanzverbindlichkeiten
Die Finanzverbindlichkeiten im Regelungsbereich des IFRS 9 werden der Kategorie „Übrige finanzielle Schulden“ (Other Financial Liabilities) zugeordnet. Diese werden, einschließlich aufgenommener Kredite, erstmalig zum beizulegenden Zeitwert unter Einschluss von Transaktionskosten erfasst, welche direkt der Emission der finanziellen Schulden zuzurechnen sind. Im Rahmen der Folgebewertung werden die übrigen finanziellen Schulden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Bezüglich der Gestellung von Sicherheiten und weiterer Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten sei auf die Textziffern 11, 12, 13, 14 und 26 ff. verwiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Zur periodischen Abgrenzung geleisteter Zahlungen werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und linear über die Laufzeit abgegrenzt.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.
Art des Produktes / der Dienstleistung |
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Im Wesentlichen |
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Erlösrealisation nach IFRS 15 |
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Spielbetrieb |
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Ticketeinnahmen |
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Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen – Zeitpunkt des Spiels. |
Werbung |
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Sponsorenverträge |
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Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen gemäß der Vertragslaufzeit – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen. |
TV-Vermarktung |
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zentrale nationale/ internationale |
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Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen. |
Merchandising |
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Verkauf von Fanartikeln/ Gewährung von Lizenzen |
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Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen: Fanartikel. Zeitraumbezogen; Lizenzen gemäß der Vertragslaufzeit. |
Conference, Catering, Sonstige |
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mit Spieltagsbezug |
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Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen. |
Erzielte Transferentgelte werden als Netto-Ertragsposten aus Nettoveräußerungswert abzüglich eventueller Restbuchwerte im gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung „Ergebnis aus Transfergeschäften“ dargestellt.
Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt. Der Effektivzinssatz ist der Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.
Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.