Bericht des Aufsichtsrates

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA blickt pandemiebedingt auf ein sehr schwieriges und abermals herausforderndes Geschäftsjahr 2020/2021 zurück.

Die Covid-19 Pandemie mit ihren anhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat die wirtschaftliche Entwicklung von Borussia Dortmund im Geschäftsjahr 2020/2021 erheblich beeinträchtigt. Ursprüngliche Annahmen wie z.B. eine Rückkehr der Zuschauer zumindest mit einer gewissen Teilauslastung des Stadions im Spielbetrieb haben sich insbesondere aufgrund des „3. Lockdowns“ nicht erfüllt. Dennoch konnte Borussia Dortmund insbesondere durch sportliche Erfolge in der UEFA Champions League und dem nationalen Pokalwettbewerb negative Ergebnisauswirkungen in einem gewissen Maße begrenzen.

Unter den gegebenen Umständen blickt Borussia Dortmund auf eine letztlich sportlich erfolgreiche Saison zurück. Mit der erneuten direkten Qualifikation zur Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League in der Saison 2021/2022 konnte ein wichtiges Sasionziel erreicht werden, wenngleich der Weg über die 34 Spieltage im pandemiebedingten Sonderspielbetrieb weitestgehend „ohne Zuschauer“ für alle Beteiligten beschwerlich und fordernd war. Zeitweise drohten sportliche Saisonziele gefährdet, weshalb in der Hinrunde ein Trainerwechsel von Lucien Favre hin zu Edin Terzic erfolgen musste. Mannschaft und Trainerteam um Edin Terzic haben nach einer Adaptionsphase erfreulicherweise zurück in die sportliche Erfolgssspur gefunden und sich und alle, die es mit Borussia Dortmund halten, mit dem Gewinn des DFB-Pokals belohnt. Mit einer beispielslosen Aufholjagd in der Bundesliga wurde letztlich Platz 3 und damit die direkte Qualifikation zur Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League erreicht. Mit dem respektablen Erreichen des Viertelfinales der UEFA Champions League zählte Borussia Dortmund in der Saison 2020/2021 zu den besten acht Fußballclubs in Europa. Den sportlich Verantwortlichen gebührt der außerordentliche Dank, unter solch erschwerten Umständen die Saison 2020/2021 zufriedenstellend zu Ende geführt zu haben. Sehr erfreulich ist zudem der in der Saison 2020/2021 geglückte Aufstieg der zweiten Mannschaft von Borussia Dortmund in die 3. Liga, womit in der Saison 2021/2022 zwei Mannschaften im deutschen Profi-Herrenfußball vertreten sein werden.

Wirtschaftlich hat die Covid-19-Pandemie das abgelaufene Geschäftsjahr erheblich beinträchtigt. Borussia Dortmund erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020/2021 (01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) Umsatzerlöse in Höhe von EUR 334,2 Mio. (Vorjahr EUR 370,2 Mio.). Die Bruttokonzerngesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich realisierter Brutto-Transferentgelte) betrug EUR 358,6 Mio. (Vorjahr EUR 486,9 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR -72,8 Mio. (Vorjahr EUR -44,0 Mio.). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf EUR -73,2 Mio. (Vorjahr EUR -46,6 Mio.), das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf EUR 39,0 Mio. (Vorjahr EUR 63,0 Mio.). Im Einzelabschluss der KGaA nach handelsrechtlichen Vorschriften weist die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -76,5 Mio. aus. Angesichts der vorstehenden Ergebnislage kann der Hauptversammlung 2021 die Ausschüttung einer Dividende nicht vorgeschlagen werden.

Die Geschäftführung und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Borussia Dortmund haben bewiesen, auch unter solch erschwerten Bedingungen die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie annehmen zu können. Ihnen allen gebührt daher der herzliche Dank. Spieler, sportliche Verantwortliche, Geschäftsführer und die Mitglieder des Aufsichtrates haben zudem durch partielle Gehalts- bzw. Vergütungsverzichte ebenfalls ihren Beitrag geleistet.

Der Aufsichtrat begrüßt in aller Klarheit die Entscheidung der Geschäftsführung, die diese in enger Abstimmung mit allen Gremien von Borussia Dortmund getroffen hat, Plänen um die Gründung einer sog. „Superleague“ ablehnend gegenüber zu stehen und stattdessen – wie von der European Club Association (ECA) beschlossen – die geplante Reform der UEFA Champions League ab der Saison 2024/2025 umsetzen zu wollen. Borussia Dortmund hat hier einhellig die Meinung aller Deutschen ECA-Clubs eingenommen und dürfte nicht nur die deutliche Mehrheit seiner Fans und Mitglieder, sondern auch seiner Aktionäre insoweit hinter sich wissen.

Es ist ansonsten nicht von der Hand zu weisen, dass der Spielbetrieb mit Zuschauern mittelfristig wieder die Normalität abbilden muss, damit die Gesellschaft ihr Geschäftsmodell vollends zurückerhält. Denn auch die Saison 2021/2022 wird noch von pandemiebedingten Auswirkungen betroffen sein. Je schneller und je mehr Zuschauer sicher in den Signal Iduna Park zurückkehren, desto eher können die Belastungen der Pandemie abgetragen werden. Hierzu bedarf es sicher noch enormer Anstrengungen. Ein ausreichend vorhandenes Konzerneigenkapital und die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens ermöglicht es Borussia Dortmund jedoch, die entstandenden Verluste des Geschäftsjahres 2020/2021 zu tragen.

Aufsichtsratstätigkeit, Sitzungen

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2020/2021 intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere auch im Lichte der Covid-19-Pandemie, befasst. Die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte hat er dabei uneingeschränkt wahrgenommen.

Im Geschäftsjahr 2020/2021 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen (am 07. September 2020, 19. November 2020, 22. Februar 2021 und 25. Mai 2021) und nach der Hauptversammlung 2020 eine konstituierende Sitzung (am 19. November 2020) statt. Von diesen insgesamt fünf Sitzungen wurden infolge der Covid-19-Pandemie ingesamt zwei Sitzungen „virtuell“ als Video- und Telefonkonferenzen, eine Sitzung „hybrid“ (d.h. einige Teilnehmer waren persönlich anwesend und andere Teilnehmer haben im Wege der Video- und Telefonkonferenz teilgenommen) und zwei Sitzungen (anlässlich der virtuellen Hauptversammlung) als reine Präsenzsitzungen durchgeführt. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

  • Frau Silke Seidel und die Herren Bernd Geske, Ulrich Leitermann, Bodo Löttgen, Dr. Reinhold Lunow sowie Bjørn Gulden haben an allen fünf Sitzungen teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
  • Herr Peer Steinbrück nahm bis zu seinem am 19. November 2020 erfolgten Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat an beiden zuvor abgehaltenen Sitzungen teil (Präsenzquote 100 Prozent).
  • Herr Christian Kullmann hat an vier Sitzungen teilgenommen und war bei einer Sitzung entschuldigt verhindert (Präsenzquote 80 Prozent).
  • Frau Judith Dommermuth nahm nach ihrer am 19. November 2020 erfolgten Wahl in den Aufsichtsrat an den zwei nach der konstituierenden Sitzung abgehaltenen Sitzungen teil (Präsenzquote 66,6 Prozent).
  • Herr Gerd Pieper hat an drei Sitzungen teilgenommen und war bei zwei Sitzungen entschuldigt verhindert (Präsenzquote 60 Prozent).

Ferner wurden zwei schriftliche Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, zum einen am 06. Juli 2020 im Kontext der Erhöhung der Kontokorrentlinien der Gesellschaft sowie zum anderen am 13. November 2020 im Kontext von § 15 Ziffer 1 der Satzung der Gesellschaft zur Bestimmung des Vorsitzes in der Hauptversammlung durch den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Christian Kullmann.

Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst. Alle Beratungen und Beschlussfassungen erfolgten stets im Plenum des Aufsichtsrates; der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr keine Ausschüsse errichtet.

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern sowie strategische Themen, jeweils mit spezifischen Schwerpunkten in Bezug auf die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat außerdem mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d.h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsfinanzberichte). Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; er erhielt fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements (auch im Hinblick auf die Covid-19-Pandemie) sowie der Compliance des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten zur Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2020/2021, die zu erwartenden Neuerungen im Hinblick auf die Gesetzgebung zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) sowie die von der Geschäftsführung beabsichtigten Festlegungen betreffend den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der persönlich haftenden Gesellschafterin.

Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Berichtsjahr Beschlüsse betreffend die Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020/2021 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG).

Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung, mit der Festlegung der Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung und mit seiner Zustimmung zur Entscheidung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die Hauptversammlung 2020 virtuell durchzuführen. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags vom Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers.

Jahres- und Konzernabschluss 2020/2021

Der von der Geschäftsführung aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht (die jeweils den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315a Abs. 1 HGB in der gemäß Art. 83 Abs. 1 Satz 2 EGHGB anwendbaren Fassung umfassen) wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund („KPMG“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese wurden vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 20. September 2021 mit der Geschäftsführung und in Anwesenheit des Abschlussprüfers mit dessen Vertretern im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die seitens des Aufsichtsrates gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 20. September 2021 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2021 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2021 gebilligt.

Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2020/2021. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat in seiner vorgenannten Sitzung mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Borussia Dortmund Konzern ist auch für das Geschäftsjahr 2020/2021 verpflichtet, sich zu nichtfinanziellen Aspekten seiner Tätigkeit gesondert zu erklären. Wie bereits in den drei letzten Geschäftsjahren zuvor hat sich die persönlich haftende Gesellschafterin – entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, dazu einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die KPMG zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragt. Die KPMG hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der KPMG auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für den Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht und der dazu von der KPMG erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 20. September 2021 erfolgten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die KPMG angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss zum 30. Juni 2021 festzustellen. In dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 30. Juni 2021 wird für die Gesellschaft ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 76.478.856,69 sowie ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 126.141.140,59 ausgewiesen. Angesichts dieser Ergebnislage kann der Hauptversammlung durch die persönlich haftende Gesellschafterin und den Aufsichtsrat mithin keine Gewinnverwendung bzw. keine Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen werden.

Der Aufsichtsrat schlägt außerdem vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2020/2021 Entlastung zu erteilen.

Corporate Governance

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt. Mitglieder des Aufsichtsrats wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Im Berichtszeitraum wurde von der Gesellschaft beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung für den Aufsichtsrat zum Thema „Bilanzielle Besonderheiten eines kapitalmarktorientierten Fußball-Unternehmens“ durchgeführt. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurde außerdem die Besichtigung von Sport-, Trainings- und sonstigen Anlagen des Unternehmens sowie des Spielbetriebs – unter pandemiebedingten Auflagen – ermöglicht. Seit September 2020 wird allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zudem eine Fachzeitschrift (inkl. Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt. Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde zeitgleich mit der Beschlussfassung über den vorliegenden Bericht beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 20. März 2020). Die vollständige Erklärung ist im Internet unter der Adresse www.bvb.de/aktie, Rubrik „Corporate Governance“ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, unter anderem auch zu der im Berichtsjahr durchgeführten Selbstevaluierung der Tätigkeit und Arbeitsweise im Aufsichtsrat.

Personalien

Mit dem Ende der Hauptversammlung am 19. November 2020 ist Herr Peer Steinbrück aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat möchte ihm an dieser Stelle herzlich für sein nahezu zehnjähriges Wirken in diesem Gremium danken. Man hat hier sehr gerne mit Herrn Steinbrück zusammengearbeitet. Seine Klarheit und sein Rat wurde allseits sehr geschätzt.

Die Hauptversammlung am 19. November 2020 hat Frau Judith Dommermuth neu als Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt und alle übrigen im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates wiedergewählt.

Der Präsidialausschuss des Beirates der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH hat sich im März 2021 mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung Hans-Joachim Watzke über die Verlängerung seines ursprünglich bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Geschäftsführer-Vertrages bis zum 31. Dezember 2025 sowie mit den Geschäftsführern Thomas Treß und Carsten Cramer jeweils über die Verlängerung ihrer ursprünglich bis zum 30. Juni 2022 befristeten Geschäftsführer-Verträge bis jeweils zum 30. Juni 2025 geeinigt. Der Aufsichtsrat begrüßt diese personelle Kontinuität der Geschäftsführung in diesen pandemiebedingt besonders herausfordernden Zeiten und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Herr Gerd Pieper, der dem Aufsichtsrat seit dem 25. November 2003 als Mitglied angehört und seit dem 2. November 2004 als dessen Vorsitzender amtiert, hat sein Mandat am 26. August 2021 aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 24. September 2021 niedergelegt.

In seiner Sitzung am 20. September 2021 hat der Aufsichtsrat daraufhin jeweils mit Wirkung ab 25. September 2021 den seit Ende August 2019 als stellvertretender Vorsitzender amtierenden Herrn Christian Kullmann zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement, insbesondere unter dem Eindruck der äußerst schwierigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, und die erfolgreich geleistete Arbeit.

Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.

 

Dortmund, den 20. September 2021

Der Aufsichtsrat

 

Christian Kullmann
Stellvertretender Vorsitzender

6. Spieltag / 31.10.2020

Arminia Bielefeld - BVB 0:2

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