Im Geschäftsjahr 2020/2021 wurden uns Beteiligungen an unserer Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, die wir mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht haben:
Die Herren François Henri Joseph Pinault und François Jean-Henri Pinault haben uns am 26. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 16. Mai 2018 0,0 Prozent (0 Stimmrechte bzw. Aktien) betragen hat, ferner, dass ihre Mitteilung aufgrund des Wegfalls der gemeinschaftlich zugerechneten beherrschenden Stellung in Bezug auf die PUMA SE erfolgt, in dessen Folge keine Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA an Kering S.A., Artémis S.A. und Financière Pinault S.C.A. erfolgt.
Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 17. Februar 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 16. Februar 2021 4,99 Prozent (4.599.900 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.
Herr Ralph Dommermuth hat uns am 08. Februar 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Februar 2021 4,99 Prozent (4.599.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
- Ralph Dommermuth
- Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 4,99 Prozent