(27) Wechselkursänderungsrisiko
Zum 30. Juni 2026 bestehen keine wesentlichen Wechselkursänderungsrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausländischer Währung.
Zum 30. Juni 2026 bestehen keine wesentlichen Wechselkursänderungsrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in ausländischer Währung.