Bericht des Aufsichtsrates
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (fortan auch „Borussia Dortmund“ oder „Gesellschaft“ genannt) blickt auf ein sportlich wie wirtschaftlich ambivalentes Geschäftsjahr 2025/2026 zurück.
Mit der erneuten direkten Qualifikation zur Teilnahme an der Ligaphase der UEFA-Champions League in der Saison 2026/2027 konnte ein wichtiges Saisonziel – im Übrigen zum elften Mal in Folge – erreicht werden. Borussia Dortmund hat als „Vizemeister“ eine sehr gute Bundesliga-Saison absolviert. Demgegenüber wurde das Ziel, in das Achtelfinale der UEFA-Champions League zu gelangen, im Berichtsjahr nicht erreicht. Infolgedessen sind geplante Erlöse ausgeblieben und führten zu einer negativen Ergebnislage im Berichtszeitraum.
Borussia Dortmund erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr 2025/2026 (1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026) Umsatzerlöse in Höhe von EUR 460,5 Mio. (Vorjahr EUR 526,0 Mio.). Die Bruttokonzerngesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich realisierter Brutto-Transferentgelte) betrug EUR 537,2 Mio. (Vorjahr EUR 589,6 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR -21,7 Mio. (Vorjahr EUR 6,5 Mio.). Das Konzernergebnis vor Steuern (EBT) belief sich auf EUR -20,3 Mio. (Vorjahr EUR 9,5 Mio.), das operative Konzernergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) auf EUR 92,2 Mio. (Vorjahr EUR 115,9 Mio.). Im Jahresabschluss nach handelsrechtlichen Vorschriften für die Gesellschaft wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR -17,1 Mio. ausgewiesen. Auf dieser Grundlage kann der Hauptversammlung 2026 die Ausschüttung einer Dividende nicht vorgeschlagen werden. Ein ausreichend vorhandenes Konzerneigenkapital und die nachhaltige Aufstellung des Unternehmens ermöglichen es Borussia Dortmund jedoch, die im Geschäftsjahr 2025/2026 entstandenen Verluste zu tragen.
Zusammensetzung und Tätigkeiten von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr Frau Silke Seidel (Vorsitzende), Herr Ulrich Leitermann (stellvertretender Vorsitzender), Herr Matthias Bäumer, Frau Judith Dommermuth, Herr Bernd Geske, Herr Dr. Reinhold Lunow, Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens, Herr Christian Schmid und Herr Michael Zorc.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2025/2026 mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns intensiv befasst. Dabei hat er die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Rechte und Aufgaben uneingeschränkt wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2025/2026 fanden vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates statt (am 25. September 2025, am 24. November 2025, am 23. März 2026 und am 21. Mai 2026). Davon wurden zwei Sitzungen (am 25. September 2025 und am 23. März 2026) „hybrid“ (d. h. einige Teilnehmer haben in Präsenz und andere Teilnehmer im Wege der Videozuschaltung teilgenommen) und zwei Sitzungen (am 24. November 2025 und am 21. Mai 2026) in Präsenz durchgeführt. Einmal hat der Aufsichtsrat zudem Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst, nämlich am 18. Juli 2025 in Bezug auf die Verabschiedung der „Erklärung zur Unternehmensführung“ und der „Entsprechenserklärung Juli 2025“. Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Die ihm erstatteten Berichte hat der Aufsichtsrat auf Plausibilität überprüft und, soweit notwendig, mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern, die zu erwartenden Neuerungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und strategische Themen. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere auch die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2025/2026. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d. h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen). Außerdem ist der Aufsichtsrat – ebenso wie sein Prüfungsausschuss – von der Geschäftsführung über den jeweiligen Stand eines routinemäßigen Bilanzkontrollverfahrens (Stichprobenprüfung) durch die BaFin unterrichtet worden und hat gern zur Kenntnis genommen, dass dieses Verfahren ohne Beanstandung abgeschlossen wurde.
Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Die Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; sie erhielt fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance des Unternehmens beraten.
Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten nach Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht, auch in Nachhaltigkeitsfragen. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr Beschlüsse gefasst zur Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025/2026 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG), zur Beauftragung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichtes 2025/2026 sowie zur Änderung der Vertraulichkeitsordnung für den Aufsichtsrat.
Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags betreffend den Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat dessen Unabhängigkeit unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers.
Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates gehörten im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens als Ausschussvorsitzender, Herr Ulrich Leitermann als sein Stellvertreter und Frau Silke Seidel als weiteres Mitglied an. Der Prüfungsausschuss hat die ihm gesetzlich und durch Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses zugeordneten Aufgaben wahrgenommen. Hierzu hat er im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2025/2026 fünf Sitzungen (davon vier Sitzungen in Präsenz und eine Sitzung im oben beschriebenen Sinne „hybrid“) durchgeführt (am 9. September 2025, am 17. Oktober 2025, am 13. November 2025, am 2. März 2026 und am 12. Mai 2026). Einmal (am 30. Januar 2026) hat der Ausschuss ein schriftliches Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt. Der Ausschussvorsitzende stand zudem auch außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung sowie mit den Wirtschaftsprüfern der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Schwerpunkte und Gegenstand von Sitzungen des Ausschusses waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2025 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024/2025, der Abhängigkeitsbericht der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024/2025 und der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2024/2025. Der Prüfungsausschuss nahm hierzu jeweils den Bericht der Vertreter des Abschlussprüfers entgegen. Weitere Gegenstände waren in diesem Zusammenhang Vorbereitungen von Entscheidungen des Aufsichtsrates zu seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 an die Hauptversammlung, zum Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 sowie zum Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025/2026 an die ordentliche Hauptversammlung 2025. Letzteres schloss die Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung, der Vertragskonditionen sowie der Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Unabhängigkeitserklärung und der zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen ggf. erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen ein. Gefahren für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von ihm angewendeten und dokumentierten Schutzmaßnahmen zur Verminderung dieser Gefahren wurden im Ausschuss mit den Vertretern des Abschlussprüfers erörtert. Gegenstände der Ausschusssitzungen waren ferner der Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilungen sowie die Entgegennahme des Berichts der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2025/2026, Beschlussfassungen über die Vorabzustimmung (Pre-Approval) zu Nicht-Prüfungsleistungen (Non Audit Services) des Abschlussprüfers gemäß Artikel 5 Abs. 4 EU-APVO und § 319a Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2025/2026, die Festlegung der Schwerpunkte für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung zum Geschäftsjahr 2025/2026, das Risikomanagement in diesem Geschäftsjahr, Berichte zum Risiko- und Compliance Management-System sowie zur Risikoinventur 2026, zum IKS und zur internen Revision, zum ESG-Management, über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und über die Nachhaltigkeitsstrategie der Geschäftsführung – einschließlich zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des ESG-Managements – sowie über das Ergebnis der Evaluierung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss und Erörterungen mit dem Abschlussprüfer zu verschiedenen Themen, insbesondere auch zur Einschätzung des Prüfungsrisikos, zur Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie zu Prüfungsergebnissen. Daneben fand ein Austausch zwischen den Mitgliedern des Prüfungsausschusses und Vertretern der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne die Geschäftsführung oder andere Vertreter der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA statt.
Neben dem für den Bereich Finanzen zuständigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin und Vertretern des Abschlussprüfers standen zu einzelnen Themen in Sitzungen des Ausschusses auch Führungskräfte aus entsprechend befassten Zentralbereichen der Gesellschaft für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Ausschussvorsitzende hat sich mit Vertretern des Abschlussprüfers regelmäßig über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet. Er berichtete über Tätigkeiten des Prüfungsausschusses auch jeweils nachfolgend in Sitzungen des Aufsichtsrates. Außerdem hat der Aufsichtsrat entsprechende Beschlussempfehlungen seitens des Ausschusses im Rahmen der diesem zugeordneten Aufgabenbereiche entgegengenommen.
Gegenstand von Prüfungen durch den Aufsichtsrat und vorausgehend durch seinen Prüfungsausschuss waren auch Compliance-Vorgänge, welche die Gesellschaft erreichten. Die insoweit stattgefundenen Prüfungen erfolgten ohne Beanstandung.
Die Gesellschaft wurde im Oktober 2025 zudem durch Medienberichte mit Vorwürfen betreffend einen lange Jahre zurückliegenden sexuellen Missbrauch von Minderjährigen durch einen ehemaligen Angestellten des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund (fortan „Verein“) konfrontiert. Verein und Gesellschaft haben daraufhin eine gemeinsame forensische Untersuchung zur unabhängigen, vollständigen Aufklärung der Vorwürfe und betreffend den Umgang mit diesen Vorwürfen innerhalb des Vereins bzw. der Gesellschaft veranlasst. Die Untersuchung ist bisher noch nicht abgeschlossen, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss halten sich über den weiteren Fortgang unterrichtet.
Jahres- und Konzernabschluss 2025/2026
Der von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2026 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern, der den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB umfasst, wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Deloitte“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen habe und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet sei, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese sowie der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr wurden jeweils in Gegenwart von Vertretern des Abschlussprüfers im Rahmen einer Sitzung des Prüfungsausschusses am 15. September 2026 und im Rahmen einer Sitzung des Gesamtaufsichtsrates am 28. September 2026 im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer jeweils über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die hierbei gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen, die vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vorbereitet worden waren, keine Einwendungen. Dies umfasst nach entsprechender Prüfung durch den Abschlussprüfer auch den Vergütungsbericht nach § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG für das Berichtsjahr. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 28. September 2026 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2026 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2026 gebilligt.
Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat und vorausgehend durch seinen Prüfungsausschuss war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat und zuvor von seinem Prüfungsausschuss in ihren vorgenannten Sitzungen mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat sich – entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, hinsichtlich der für das Berichtsjahr bestehenden Verpflichtung einen gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2025/2026 gemäß §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB einschließlich der darin enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 außerhalb des zusammengefassten Lageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die Deloitte zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts beauftragt. Die Deloitte hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der Deloitte auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB und den Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 aufgestellt worden ist. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht und der dazu von der Deloitte erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 28. September 2026 erfolgten und im Vorfeld durch den Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 15. September 2026 vorbereiteten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Prüfungsergebnis der Deloitte angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2026 festzustellen. In dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 30. Juni 2026 wird für die Gesellschaft ein Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 17.070.687,98 ausgewiesen, zu dessen Ausgleich im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses ein Betrag in gleicher Höhe aus anderen Gewinnrücklagen entnommen wird, so dass sich ein Bilanzgewinn/-verlust von EUR 0,00 ergibt und danach noch andere Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 15.194.436,09 verbleiben. Auf der Grundlage des Jahresabschlusses und dieser Ergebnislage kann der Hauptversammlung durch die persönlich haftende Gesellschafterin und den Aufsichtsrat mithin keine Gewinnverwendung bzw. keine Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen werden.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2025/2026 Entlastung zu erteilen.
Corporate Governance
Mit Ausnahme von jeweils einem Verhinderungsfall von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates haben alle übrigen Mitglieder im Berichtsjahr an jeweils allen Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, falls ihm das betreffende Mitglied angehört hat, teilgenommen. Hieraus errechnet sich eine Präsenzquote von gerundet 96,1 Prozent. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich in individualisierter Form wie folgt dar:
Frau Silke Seidel sowie die Herren Matthias Bäumer, Bernd Geske, Ulrich Leitermann, Dr. Reinhold Lunow, Prof. Dr. Bernhard Pellens und Christian Schmid haben jeweils an allen vier Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent);
Frau Judith Dommermuth und Herr Michael Zorc nahmen jeweils an drei der vier Sitzungen des Aufsichtsrates teil (Präsenzquote je 75 Prozent);
Frau Silke Seidel sowie die Herren Prof. Dr. Bernhard Pellens und Ulrich Leitermann haben zudem jeweils an allen fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt.
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr regelmäßig auch ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und hinsichtlich der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2025/2026 hat entsprechend auch der Prüfungsausschuss sich mit Vertretern des Abschlussprüfers ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beraten.
Mitglieder des Aufsichtsrates wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Zuletzt wurden von der Gesellschaft beispielsweise Fortbildungsveranstaltungen für den Aufsichtsrat zu den Themen „Besonderheiten der Corporate Governance einer KGaA und deren DCGK-Erklärung“ sowie „Aufgaben von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss, Dos and Don´ts der Aufsichtsratstätigkeit“ angeboten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde – wie in den Vorjahren – zudem eine Fachzeitschrift (einschließlich Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.
Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde nach Vorberatungen in der vorausgegangenen Sitzung in einem schriftlichen Umlaufverfahren des Aufsichtsrates am 24. Juli 2026 zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Erklärung zur Unternehmensführung beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022). Die vollständige Entsprechenserklärung ist im Internet unter der Adresse https://aktie.bvb.de/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Personalien
Bereits am 8. Januar 2024 hatte Hans-Joachim Watzke, seinerzeit Vorsitzender der Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, den Präsidialausschuss des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH und die Öffentlichkeit (vgl. Ad-hoc-Mitteilung vom selben Tage) darüber unterrichtet, dass er seinen ursprünglich bis Ende 2025 laufenden Geschäftsführer-Anstellungsvertrag nicht mehr verlängern und im Herbst 2025 aus der Geschäftsführung ausscheiden werde. Hans-Joachim Watzke hat sein Amt als Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsführung im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung des Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund („Verein“) am 23. November 2025 ankündigungsgemäß niedergelegt und erfüllte damit eine – gemäß der Vereinssatzung zu beachtende – Voraussetzung dafür, in das Amt des Präsidenten des Vereins gewählt werden zu können, welches sodann am 23. November 2025 durch die Mitglieder des Vereins auch erfolgte. Der Aufsichtsrat war hierüber vollumfänglich informiert. Gleichzeitig ist der Aufsichtsrat Hans-Joachim Watzke zu außerordentlich großem Dank verpflichtet. Er hat die Gesellschaft in existenzbedrohender Lage im Geschäftsjahr 2004/2005 hauptverantwortlich nicht nur vor der Insolvenz bewahrt, sondern in der Folgezeit eine einzigartige wirtschaftliche und sportliche Erfolgsgeschichte mit prestigeträchtigen Titelgewinnen und Meilensteinen in der europäischen Clubgeschichte mitgeschrieben. Seine Verlässlichkeit und die in diesen Tagen nicht immer gewahrte Eigenschaft „Wort zu halten“ haben neben seinem unermüdlichen Einsatz sein Wirken für Borussia Dortmund ausgezeichnet. Der Aufsichtsrat hat daher sehr begrüßt, dass Hans-Joachim Watzke „Borussia Dortmund“ in anderer Funktion als Präsident eines der mitgliederstärksten Vereine der Welt erhalten geblieben ist.
Nach dem Ausscheiden von Hans-Joachim Watzke aus der Geschäftsführung hat der Präsidialausschuss des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH am 26. November 2025 Herrn Carsten Cramer zum Sprecher der Geschäftsführung ernannt und ihm zu seinen bereits zugeordneten Geschäftsführungs- und Unternehmensbereichen Marketing, Vertrieb, Digitalisierung und Internationalisierung zusätzlich die Geschäftsführungs- und Unternehmensbereiche Kommunikation und Strategie zugeordnet. Zudem wurde mit Frau Svenja Schlenker die derzeit bestehende Geschäftsführung um Carsten Cramer, Thomas Treß und Lars Ricken erweitert. Svenja Schlenker verantwortet seitdem den Geschäftsführungs- und Unternehmensbereich Personal sowie Mädchen- und Frauenfußball. Der Aufsichtsrat begrüßt diese Personalentscheidungen ausdrücklich und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die erfolgreich geleistete Arbeit.
Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.
Dortmund, den 28. September 2026
Der Aufsichtsrat
Silke Seidel
Aufsichtsratsvorsitzende