(5) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen belaufen sich auf TEUR 133.289 (30. Juni 2025 TEUR 126.822).
Davon entfallen TEUR 3.476 (30. Juni 2025 TEUR 7.507) auf die sonstigen finanziellen Forderungen und TEUR 129.814 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (30. Juni 2025 TEUR 119.315).
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Transferforderungen in Höhe von TEUR 102.745 (30. Juni 2025 TEUR 87.402) enthalten.
Korrespondierend mit der Rückerstattungsverbindlichkeit, wird gemäß IFRS 15 auf Grundlage der erwarteten Retouren ein Vermögenswert im Zusammenhang mit Produkten, die mit dem Recht auf Rückgabe verkauft werden, aktiviert. Der Vermögenswert für das entsprechende Recht auf Erhalt dieser Produkte belief sich zum 30. Juni 2026 auf TEUR 28 (30. Juni 2025 TEUR 34).
in TEUR |
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30.06.2026 |
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30.06.2025 |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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49.616 |
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46.231 |
Abzüglich: Wertberichtigungen |
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0 |
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0 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto |
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49.616 |
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46.231 |
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Sonstige finanzielle Forderungen |
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799 |
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1.236 |
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50.414 |
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47.467 |
Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Langfristige Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hinsichtlich der Klassifizierung und der Zeitwerte verweisen wir auf Textziffer 31.
in TEUR |
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30.06.2026 |
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30.06.2025 |
|---|---|---|---|---|
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
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84.139 |
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75.717 |
Abzüglich: Wertberichtigungen |
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-3.941 |
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-2.632 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto |
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80.198 |
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73.084 |
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Sonstige finanzielle Forderungen |
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2.677 |
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6.270 |
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82.875 |
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79.355 |
Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Forderungen sind nicht verzinslich und haben überwiegend eine Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Hinsichtlich der Zeitwerte verweisen wir auf Textziffer 31.