Bericht des Aufsichtsrates
Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (hierin auch „Borussia Dortmund“, „BVB“ oder „KGaA“ genannt) blickt auf ein wirtschaftlich erfolgreiches, sportlich indes ambivalentes Geschäftsjahr 2024/2025 zurück.
Borussia Dortmund erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2024/2025 den höchsten Konzernumsatz seiner Unternehmensgeschichte. Mit dem Einzug in das Viertelfinale der UEFA-Champions League wurden sportliche Ziele übertroffen und mit der erneuten Qualifikation zur Teilnahme an der UEFA-Champions League in der Saison 2025/2026 – im Übrigen zum zehnten Mal in Folge – wurde ein wichtiges Saisonziel erreicht, allerdings erst in einem „Herzschlagfinale“ am letzten Spieltag der Bundesliga. Danach hatte es im zweiten Halbjahr des Berichtszeitraums lange nicht ausgesehen. Zwischenzeitlich rangierte man auf dem 11. Platz der Bundesligatabelle, was letztlich auch zu einem Chef-Trainerwechsel von Nuri Sahin zu Niko Kovac Ende Januar 2025 führte.
Ursächlich für die äußerst positive wirtschaftliche Entwicklung waren im Wesentlichen gestiegene TV-Vermarktungs-, Werbe- und Spielbetriebserlöse. Damit konnte Borussia Dortmund die bisherige Bestmarke aus dem Vorjahr nochmals übertreffen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Konzernumsatz um EUR 16,9 Mio. bzw. 3,3 Prozent auf EUR 526,0 Mio.. Die Bruttokonzerngesamtleistung (Konzernumsatzerlöse zuzüglich realisierte Brutto-Transferentgelte) sank vor dem Hintergrund im Vergleich zum Vorjahr rückläufiger Brutto-Transferentgelte auf EUR 589,6 Mio. (Vorjahr EUR 639,0 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss im Geschäftsjahr 2024/2025 betrug EUR 6,5 Mio. nach EUR 44,3 Mio. im Vorjahr. In einer unverändert belasteten wirtschaftlichen und politischen Lage dokumentiert dieses Ergebnis erneut die finanzielle Stabilität und Stärke von Borussia Dortmund. Der Aufsichtsrat freut sich daher gemeinsam mit der Geschäftsführung der Komplementärin sehr, der Hauptversammlung wie im letzten Jahr erneut die Ausschüttung einer Dividende vorschlagen zu können.
Zusammensetzung und Tätigkeiten von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr Frau Silke Seidel (Mitglied im Berichtszeitraum, Vorsitzende seit dem 25. November 2024), Herr Christian Kullmann (Mitglied und Vorsitzender im Berichtszeitraum jeweils bis zum 25. November 2024), Herr Ulrich Leitermann (stellvertretender Vorsitzender), Herr Matthias Bäumer, Frau Judith Dommermuth, Herr Bernd Geske, Herr Bodo Löttgen (bis zum 25. November 2024), Herr Dr. Reinhold Lunow, Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens, Herr Christian Schmid (seit dem 25. November 2024) und Herr Michael Zorc (seit dem 25. November 2024).
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2024/2025 intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns befasst. Die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte hat er dabei uneingeschränkt wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2024/2025 fanden fünf Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates statt (am 26. September 2024, am 25. November 2024 zunächst vor der Hauptversammlung und dann ein weiteres Mal – insoweit zugleich als konstituierende Sitzung – nach der Hauptversammlung, am 18. März 2025 und am 26. Mai 2025). Davon wurden drei Sitzungen (am 26. September 2024, am 18. März 2025 und am 26. Mai 2025) „hybrid“ (d. h. einige Teilnehmer haben in Präsenz und andere Teilnehmer im Wege der Videozuschaltung teilgenommen) und zwei Sitzungen in Präsenz (jeweils am 25. November 2024) durchgeführt.
Ferner wurde im Aufsichtsrat ein schriftliches Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, nämlich am 12. Juli 2024 in Bezug auf die Beschlussfassung zur Verabschiedung der „Erklärung zur Unternehmensführung“ einerseits und der „Entsprechenserklärung Juli 2024“ andererseits.
Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Die ihm erstatteten Berichte hat der Aufsichtsrat auf Plausibilität überprüft und, soweit notwendig, mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern, die zu erwartenden Neuerungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie strategische Themen.
Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat außerdem mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d. h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen). Der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; beide erhielten fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten zur Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht, auch in Nachhaltigkeitsfragen. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere auch die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2024/2025.
Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Berichtsjahr Beschlüsse betreffend die Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2024/2025 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG) sowie die Beauftragung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichtes 2024/2025.
Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung, mit der Festlegung der Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags vom Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers sowie die Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach der Hauptversammlung am 25. November 2024.
Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates gehörten im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens als Ausschussvorsitzender, Herr Ulrich Leitermann als sein Stellvertreter und Frau Silke Seidel als weiteres Mitglied an. Der Prüfungsausschuss hat die ihm gesetzlich und durch Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses zugeordneten Aufgaben wahrgenommen. Hierzu hat er im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2024/2025 fünf Sitzungen in Präsenz durchgeführt (am 09. September 2024, am 12. November 2024, am 10. März 2025, am 13. Mai 2025 und am 26. Mai 2025). Der Ausschussvorsitzende stand zudem auch außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung.
Schwerpunkte und Gegenstand der Sitzungen waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2024 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023/2024, der Abhängigkeitsbericht der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2023/2024. Hierzu nahm der Prüfungsausschuss korrespondierend jeweils den Bericht der Vertreter des Abschlussprüfers entgegen. Weitere Gegenstände waren in diesem Kontext Vorbereitungen von Entscheidungen des Aufsichtsrates zu seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 an die Hauptversammlung, zum Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 sowie zum Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024/2025 an die ordentliche Hauptversammlung 2024. Letzteres schloss die Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung, der Vertragskonditionen sowie der Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Unabhängigkeitserklärung und der zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen ggf. erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen ein. Dabei wurden die Gefahren für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesen angewendeten und dokumentierten Schutzmaßnahmen zur Verminderung dieser Gefahren mit den Vertretern des Abschlussprüfers erörtert. Gegenstände der Ausschusssitzungen waren ferner der Halbjahresfinanzbericht und die Quartalsmitteilungen sowie die Entgegennahme des Berichts der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2024/2025, die Beschlussfassung über die Vorabzustimmung (Pre-Approval) zu Nicht-Prüfungsleistungen (Non Audit Services) des Abschlussprüfers gemäß Artikel 5 Abs. 4 EU-APVO und § 319a Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2024/2025, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024/2025, das Risikomanagement im Geschäftsjahr 2024/2025, eine anlässlich der Eingabe eines anonymen Hinweisgebers ohne Beanstandung erfolgte Prüfung betreffend bestimmte Reisetätigkeiten des Vorsitzenden der Geschäftsführung Herrn Hans-Joachim Watzke, außerdem Berichte zum Risiko- und Compliance Management-System sowie zur Risikoinventur 2025, zum IKS und zur internen Revision, zum ESG-Management, über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und über die Nachhaltigkeitsstrategie der Geschäftsführung, sowie über das Ergebnis der Evaluierung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss und Erörterungen mit dem Abschlussprüfer zu verschiedenen Themen, insbesondere auch zur Einschätzung des Prüfungsrisikos, zur Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie zu Prüfungsergebnissen.
Neben dem für den Bereich Finanzen zuständigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin und Vertretern des Abschlussprüfers standen zu einzelnen Themen in Sitzungen des Ausschusses auch Führungskräfte aus entsprechend befassten Zentralbereichen der Gesellschaft für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Ausschussvorsitzende hat sich mit Vertretern des Abschlussprüfers regelmäßig über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet; er hat zudem über Tätigkeiten des Prüfungsausschusses jeweils nachfolgend in Sitzungen des Aufsichtsrates berichtet. Außerdem hat der Aufsichtsrat entsprechende Beschlussempfehlungen seitens des Ausschusses im Rahmen der diesem zugeordneten Aufgabenbereiche entgegengenommen.
Jahres- und Konzernabschluss 2024/2025
Der von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2025 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern(der den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB umfasst) wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Deloitte“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen habe und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet sei, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese sowie der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr wurden jeweils in Gegenwart von Vertretern des Abschlussprüfers im Rahmen einer Sitzung des Prüfungsausschusses am 09. September 2025 und im Rahmen einer Sitzung des Gesamtaufsichtsrates am 25. September 2025 im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer jeweils über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die hierbei gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen, die vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vorbereitet worden waren, keine Einwendungen. Dies umfasst nach entsprechender Prüfung durch den Abschlussprüfer auch den Vergütungsbericht nach § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG für das Berichtsjahr. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2025 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2025 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2025 gebilligt.
Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat und vorausgehend durch seinen Prüfungsausschuss war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
- die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
- bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat und zuvor von seinem Prüfungsausschuss in ihren vorgenannten Sitzungen mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin hat sich – entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, hinsichtlich der für das Berichtsjahr bestehenden Verpflichtung einen gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2024/2025 gemäß §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB einschließlich der darin enthaltenen Angaben zur Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 außerhalb des zusammengefassten Lageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die Deloitte zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Berichts beauftragt. Die Deloitte hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der Deloitte auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für den Zeitraum vom 01. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB und den Anforderungen nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 aufgestellt worden ist. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht und der dazu von der Deloitte erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 25. September 2025 erfolgten und im Vorfeld durch den Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 09. September 2025 vorbereiteten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Prüfungsergebnis der Deloitte angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2025 festzustellen. In seiner Sitzung am 25. September 2025 hat der Aufsichtsrat auch den Gewinnverwendungsvorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin unter Berücksichtigung der Kommanditaktionärsinteressen und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, namentlich ihrer Finanzierungs- und Kapitalstruktur, diskutiert und geprüft; dabei hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag der Geschäftsführung an die Hauptversammlung angeschlossen, diese möge beschließen, den im Geschäftsjahr 2024/2025 mit einem Betrag in Höhe von EUR 7.653.240,02 ausgewiesenen Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je dividendenberechtigte Stückaktie (insgesamt EUR 6.622.639,20) zu verwenden und den Restbetrag von EUR 1.030.600,82 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2024/2025 Entlastung zu erteilen.
Corporate Governance
Mit Ausnahme eines Verhinderungsfalles haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtsjahr an jeweils allen Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, falls ihm das betreffende Mitglied angehört hat, teilgenommen. Hieraus errechnet sich eine Präsenzquote von gerundet 98,2 Prozent. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich in individualisierter Form wie folgt dar:
- Frau Judith Dommermuth und Frau Silke Seidel sowie die Herren Bernd Geske, Dr. Reinhold Lunow und Prof. Dr. Bernhard Pellens haben an allen fünf Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
- Bis zu ihrem Ausscheiden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25. November 2024 haben die Herren Christian Kullmann und Bodo Löttgen an allen vorherigen zwei Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
- Ab ihrer Wahl in den Aufsichtsrat durch die ordentliche Hauptversammlung am 25. November 2024 haben die Herren Christian Schmid und Michael Zorc an allen nachfolgenden drei Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
- Frau Silke Seidel sowie die Herren Prof. Dr. Bernhard Pellens und Ulrich Leitermann haben zudem an allen fünf Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen (Präsenzquote 100 Prozent).
- Herr Ulrich Leitermann nahm an vier von fünf Sitzungen des Aufsichtsrates teil (Präsenzquote 80 Prozent).
Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt.
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr regelmäßig auch ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und hinsichtlich der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024/2025 hat entsprechend auch der Prüfungsausschuss sich mit Vertretern des Abschlussprüfers ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beraten.
Mitglieder des Aufsichtsrates wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Zuletzt wurde von der Gesellschaft beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung für den Aufsichtsrat zum Thema „Risikomanagement im Kontext der Corporate Sustainability Reporting Directive“ angeboten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde – wie in den Vorjahren – zudem eine Fachzeitschrift (inkl. Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.
Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde nach Vorberatungen in der vorausgegangenen Sitzung in einem schriftlichen Umlaufverfahren des Aufsichtsrates am 18. Juli 2025 zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Erklärung zur Unternehmensführung beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022). Die vollständige Entsprechenserklärung ist im Internet unter der Adresse https://aktie.bvb.de/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Personalien
Mit dem Ende der Hauptversammlung am 25. November 2024 sind die Herren Christian Kullmann und Bodo Löttgen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Aufsichtsrat möchte ihnen an dieser Stelle erneut und herzlich für ihr Wirken in diesem Gremium danken. Dies gilt im besonderen Maße für Herrn Christian Kullmann, der dem Gremium rund 17,5 Jahre angehörte und ihm seit dem 25. September 2021 als Vorsitzender vorstand. Seine Klarheit, seine Führungsstärke und sein Rat wurden allseits sehr geschätzt.
Die Hauptversammlung am 25. November 2024 hat die Herren Christian Schmid und Michael Zorc neu in den Aufsichtsrat gewählt und – abgesehen von den ausgeschiedenen Herren Kullmann und Löttgen – alle übrigen im Berichtsjahr amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrates wiedergewählt. Der Aufsichtsrat hat in seiner konstituierenden Sitzung nach der vorgenannten Hauptversammlung Frau Silke Seidel zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates und Herrn Ulrich Leitermann zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die erfolgreich geleistete Arbeit.
Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.
Dortmund, den 25. September 2025
Der Aufsichtsrat
Silke Seidel
Aufsichtsratsvorsitzende