Geschäftsbericht 2024/2025

(5) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Forderungen belaufen sich auf TEUR 126.822 (30. Juni 2024 TEUR 177.991).

Davon entfallen TEUR 7.507 (30. Juni 2024 TEUR 4.312) auf die sonstigen finanziellen Forderungen und TEUR 119.315 auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (30. Juni 2024 TEUR 173.678).

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Transferforderungen in Höhe von TEUR 87.402 (30. Juni 2024 TEUR 141.682) enthalten.

Korrespondierend mit der Rückerstattungsverbindlichkeit, wird gemäß IFRS 15 auf Grundlage der erwarteten Retouren ein Vermögenswert im Zusammenhang mit Produkten, die mit dem Recht auf Rückgabe verkauft werden, aktiviert. Der Vermögenswert für das entsprechende Recht auf Erhalt dieser Produkte belief sich zum 30. Juni 2025 auf TEUR 34 (30. Juni 2024 TEUR 49).

Langfristig

in TEUR

 

30.06.2025

 

30.06.2024

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

46.231

 

89.498

Abzüglich: Wertberichtigungen

 

0

 

0

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto

 

46.231

 

89.498

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Forderungen

 

1.236

 

0

 

 

47.467

 

89.498

Die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich unter Anwendung der Effektivzinsmethode abgezinst und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Langfristige Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Hinsichtlich der Klassifizierung und der Zeitwerte verweisen wir auf Textziffer 31.

Kurzfristig

in TEUR

 

30.06.2025

 

30.06.2024

 

 

 

 

 

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

 

75.717

 

87.320

Abzüglich: Wertberichtigungen

 

-2.632

 

-3.140

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – netto

 

73.084

 

84.180

 

 

 

 

 

Sonstige finanzielle Forderungen

 

6.270

 

4.312

 

 

79.355

 

88.492

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Forderungen sind nicht verzinslich und haben überwiegend eine Fälligkeit von bis zu drei Monaten. Hinsichtlich der Zeitwerte verweisen wir auf Textziffer 31.

29. Spieltag / 12.04.2025

Bayern München - BVB 2:2

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