Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Abschlussstichtag des Konzernabschlusses ist der Bilanzstichtag des Mutterunternehmens.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet.

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn er schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und über die Fähigkeit verfügt, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet.

Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem zum Transaktionszeitpunkt beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden. Die dem Erwerb zurechenbaren Kosten werden als Aufwand erfasst. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren zum Erwerbszeitpunkt beizulegenden Zeitwerten unabhängig vom Umfang der Minderheitsanteile bewertet.

Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über das anteilig erworbene Eigenkapital zum beizulegenden Zeitwert hinaus wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung der Bewertung des Nettovermögens direkt erfolgswirksam in der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss ausübt, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik beansprucht.

4. Spieltag / 11.09.2021

Bayer Leverkusen - BVB 3:4

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