Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden uns keine Beteiligungen nach § 33 WpHG mitgeteilt. Mithin hatten folgenden Beteiligungen Bestand, die unserer Gesellschaft zuletzt im Geschäftsjahr 2021/2022 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt wurden und wir mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht haben:
Herr Ralph Dommermuth hat uns am 03. März 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 02. März 2022 5,03 Prozent (5.550.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
- Ralph Dommermuth
- Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 5,03 Prozent
Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns am 01. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 23. Februar 2022 2,98 Prozent (3.294.053 Aktien) beträgt und dass der Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
- Lansdowne European Absolute Opportunities Fund Limited
- Lansdowne European Absolute Opportunities Master Fund Limited
Lansdowne Partners International Ltd., George Town, Grand Cayman, Cayman Islands, hat uns am 01. März 2022 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 23. Februar 2022 2,98 Prozent (3.294.053 Aktien) beträgt und dass der Lansdowne Partners International Ltd. sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
- Lansdowne Partners International Ltd.
- Lansdowne Partners Limited
- Lansdowne Partners (UK) LLP
- Lansdowne Partners International Limited
- Lansdowne General Partner I Limited
- Lansdowne European Absolute Opportunities Fund LP
Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 11. Oktober 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Oktober 2021 5,32 Prozent (5.876.495 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.