Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (hierin auch „Borussia Dortmund“, „BVB“ oder „KGaA“ genannt) blickt auf ein Geschäftsjahr 2022/2023, welches wirtschaftlich durch einen Weg „zurück zur Normalität“ und sportlich vom spannendsten Meisterschaftsrennen in der Bundesliga seit Jahren gekennzeichnet war. Leider blieb Borussia Dortmund ein Titelgewinn letztlich verwehrt, denn trotz Punktgleichheit gab am Ende das schlechtere Torverhältnis den Ausschlag zuungunsten des BVB. Gleichwohl war es – bei aller gebotenen Zurückhaltung – der alleinige Verdienst des BVB, dass solch ein Herzschlagfinale am letzten Spieltag der Bundesliga möglich sowie allen Fußballfans bereitet wurde.
Borussia Dortmund hat im Geschäftsjahr 2022/23 eine Bruttokonzerngesamtleistung in Höhe von rd. 515,4 Mio. Euro und Konzernumsatzerlöse in Höhe von rd. 418,2 Mio. Euro erwirtschaftet; letzteres ist „ohne Transfers gerechnet“ der höchste Umsatz in der BVB-Geschichte. Erstmals nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie schreibt die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA damit wieder „schwarze Zahlen“. Das Konzernergebnis für das abgelaufene Geschäftsjahr betrug rd. 9,6 Mio. Euro. Der Rückkehr in die Gewinnzone ist Ausdruck der finanziellen Stabilität und Stärke von Borussia Dortmund, aber keine Selbstverständlichkeit – auch im Vergleich mit der europäischen Spitze des Klubfußballes. Denn so erfreulich das Nachlassen pandemiebedingter Restriktionen, wie insbesondere die nahezu ohne Auflagen mögliche Zuschauerrückkehr, war, so sehr belastete und hinderte dennoch die globale Wirtschaftslage – Stichwörter „Ukrainekrieg“, „Energiekrise“, „steigende Inflationsraten“ oder aber „europäische Geldzinspolitik“ – eine deutlichere wirtschaftliche Erholung.
Trotz Verpassen der Meisterschaft wurde mit der erneuten direkten Qualifikation zur Teilnahme an der Gruppenphase der UEFA Champions League in der Saison 2023/2024 ein wichtiges Saisonziel erreicht. Borussia Dortmund erspielte mit 46 Punkten eine der stärksten Rückrunden der Clubhistorie. Dies und die Weiterentwicklung sowohl junger Spieler als auch einiger Leistungsträger sind eindrücklicher Beleg des sehr erfolgreichen Wirkens des Cheftrainers Edin Terzic in seiner ersten vollständigen Saison beim BVB. Nach vielen Jahren des personellen Wechsels auf dieser Spitzenposition blickt Borussia Dortmund daher voller Zuversicht auf die neue Saison 2023/2024.
Zusammensetzung und Tätigkeiten von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr Herr Christian Kullmann (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Ulrich Leitermann (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates), Frau Judith Dommermuth, Frau Silke Seidel sowie die Herren Matthias Bäumer (gerichtlich ab dem 08. März 2023 bestellt) Bernd Geske, Bjørn Gulden (bis zum 31. Dezember 2022), Bodo Löttgen, Dr. Reinhold Lunow und Prof. Dr. Bernhard Pellens.
Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2022/2023 intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns befasst. Die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte hat er dabei uneingeschränkt wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2022/2023 fanden vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates (am 26. September 2022, 21. November 2022, 20. März 2023 und 6. Juni 2023) statt. Davon wurden zwei Sitzungen (am 26. September 2022 und am 6. Juni 2023) „hybrid“ (d. h. einige Teilnehmer haben in Präsenz und andere Teilnehmer im Wege der Videozuschaltung teilgenommen) und zwei Sitzungen in Präsenz (am 21. November 2022 und am 20. März 2023) durchgeführt.
Ferner wurden im Aufsichtsrat zwei schriftliche Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, einerseits am 15. September 2022 im Kontext der Erweiterung des Prüfungsauftrages betreffend den Vergütungsbericht 2021/2022 und andererseits am 17. Februar 2023 im Kontext eines Antrags auf gerichtliche Bestellung von Herrn Matthias Bäumer als Mitglied des Aufsichtsrates anstelle des mit Wirkung zum 31. Dezember 2022 ausgeschiedenen Herrn Bjørn Gulden.
Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst.
Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Die ihm erstatteten Berichte hat der Aufsichtsrat auf Plausibilität überprüft und, soweit notwendig, mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern sowie strategische Themen. Zudem ist der Aufsichtsrat – ebenso wie der Prüfungsausschuss – von der Geschäftsführung über den jeweiligen Stand eines Bilanzkontrollverfahrens durch die BaFin unterrichtet worden.
Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat außerdem mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d. h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsfinanzberichte). Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; er erhielt fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten zur Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.
Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht, auch in Nachhaltigkeitsfragen. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2022/2023.
Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Berichtsjahr Beschlüsse betreffend die Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss, die Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022/2023 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG), die Beauftragung einer externen Begleitung der Evaluierung des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses sowie die Beauftragung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichtes 2022/2023.
Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags vom Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers.
Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates gehörten im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens als Ausschussvorsitzender, Herr Ulrich Leitermann als sein Stellvertreter und Frau Silke Seidel als weiteres Mitglied an. Der Prüfungsausschuss hat die ihm gesetzlich und durch Aufsichtsratsbeschluss zugeordneten Aufgaben wahrgenommen. Hierzu hat er im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2022/2023 vier Sitzungen in Präsenz durchgeführt (am 06. September 2022, 08. November 2022, am 01. März 2023 und 30. Mai 2023). Schwerpunkte und Gegenstand der Sitzungen waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2022 sowie die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2021/2022, der Abhängigkeitsbericht der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2021/2022. Hierzu nahm der Prüfungsausschuss korrespondierend jeweils den Bericht der Vertreter des Abschlussprüfers entgegen. Weitere Gegenstände waren in diesem Kontext Vorbereitungen von Entscheidungen des Aufsichtsrates zur „Entsprechenserklärung September 2022“, zum Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021/2022 an die Hauptversammlung, zum Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2021/2022 sowie zum Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022/2023 an die ordentliche Hauptversammlung 2022. Letzteres schloss die Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung, der Vertragskonditionen des vorgesehenen Abschlussprüfers sowie der Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Unabhängigkeitserklärung und der zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen ggf. erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen ein. Dabei wurden die Gefahren für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesen angewendeten und dokumentierten Schutzmaßnahmen zur Verminderung dieser Gefahren mit den Vertretern des Abschlussprüfers erörtert. Ferner waren Gegenstände der Ausschusssitzungen die Halbjahres- bzw. Quartalsfinanzberichte, die Entgegennahme des Berichts der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2022/2023, die Beschlussfassung zur Vorabzustimmung (Pre-Approval) zu Nicht-Prüfungsleistungen (Non Audit Services) des Abschlussprüfers gemäß Artikel 5 Abs. 4 EU-APVO und § 319a Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2022/2023, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023/2024, das Risikomanagement im Geschäftsjahr 2022/2023, Berichte zum Risiko- und Compliance Management-System, IKS und Revision, ESG-Management, zur Risikoinventur 2023, über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie über das Ergebnis der Evaluierung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss sowie Erörterungen mit dem Abschlussprüfer zu verschiedenen Themen, insbesondere auch zur Einschätzung des Prüfungsrisikos, zur Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie zu Prüfungsergebnissen. Neben dem für den Bereich Finanzen zuständigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin und Vertretern des Abschlussprüfers standen zu einzelnen Themen in Sitzungen des Ausschusses auch Führungskräfte aus entsprechend befassten Zentralbereichen der Gesellschaft für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Ausschussvorsitzende hat sich mit Vertretern des Abschlussprüfers regelmäßig über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet; er hat zudem über Tätigkeiten des Prüfungsausschusses jeweils nachfolgend in Sitzungen des Aufsichtsrates berichtet. Außerdem hat der Aufsichtsrat Beschlussempfehlungen seitens des Ausschusses im Rahmen der diesem zugeordneten Aufgabenbereiche entgegengenommen.
Jahres- und Konzernabschluss 2022/2023
Der von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2023 sowie der Lagebericht für die Gesellschaft und der Konzernlagebericht (die jeweils den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB umfassen) wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Deloitte“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese sowie der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr wurden im Rahmen einer Sitzung des Prüfungsausschusses am 12. September 2023 in Gegenwart von Vertretern des Abschlussprüfers und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 25. September 2023 im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die hierbei gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.
Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen, die vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vorbereitet worden waren, keine Einwendungen. Dies umfasst nach entsprechender Prüfung auch den Vergütungsbericht nach § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG für das Berichtsjahr. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. September 2023 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2023 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2023 gebilligt.
Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat und vorausgehend durch seinen Prüfungsausschuss war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2022/2023. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
- die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
- bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“
Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat und zuvor von seinem Prüfungsausschuss in ihren vorgenannten Sitzungen mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Borussia Dortmund Konzern ist auch für das Geschäftsjahr 2022/2023 verpflichtet, sich zu nichtfinanziellen Aspekten seiner Tätigkeit gesondert zu erklären. Wie bereits in den vier letzten Geschäftsjahren zuvor hat sich die persönlich haftende Gesellschafterin – entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, dazu einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB außerhalb des Konzernlageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die Deloitte zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragt. Die Deloitte hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der Deloitte auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für den Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht und der dazu von der Deloitte erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 25. September 2023 erfolgten und im Vorfeld durch den Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 12. September 2023 vorbereiteten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Ergebnis der Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit durch die Deloitte angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss zum 30. Juni 2023 festzustellen. In dem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Jahresabschluss (Einzelabschluss) zum 30. Juni 2023 wird für die Gesellschaft ein ausgeglichenes Bilanzergebnis in Höhe von EUR 0,00 ausgewiesen. Der für das am 30. Juni 2023 beendete Geschäftsjahr ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von EUR 9.100.272,85 musste in voller Höhe zum (teilweisen) Ausgleich des Verlustvortrags aus dem Vorjahr, der sich auf EUR -161.517.367,70 belief, verwendet werden. Zum weiteren Ausgleich dieses Verlustvortrags sind bei der Aufstellung des Jahresabschlusses außerdem Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 147.662.397,01 und aus Kapitalrücklagen in Höhe von EUR 4.754.697,84 erfolgt; hierdurch wurden die anderen Gewinnrücklagen vollständig aufgelöst und es verbleiben danach noch Kapitalrücklagen in Höhe eines Betrages von EUR 207.648.620,89. Der Aufsichtsrat hat diesen Entnahmen aus Rücklagen zu Zwecken des Verlustausgleichs zugestimmt. Angesichts dieser Ergebnislage kann der Hauptversammlung durch die persönlich haftende Gesellschafterin und den Aufsichtsrat für das Berichtsjahr mithin keine Gewinnverwendung bzw. keine Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen werden. Gleichwohl ist damit die Grundlage geschaffen, im Falle eines Jahresüberschusses im Geschäftsjahr 2023/2024 wieder ausschüttungsfähig zu sein.
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2022/2023 Entlastung zu erteilen.
Corporate Governance
Mit Ausnahme eines Verhinderungsfalles haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtsjahr an jeweils allen Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, falls ihm das betreffende Mitglied angehört hat, teilgenommen. Hieraus errechnet sich eine Präsenzquote von gerundet 97,92 Prozent. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich in individualisierter Form wie folgt dar:
- Frau Judith Dommermuth und Frau Silke Seidel sowie die Herren Bernd Geske, Christian Kullmann, Ulrich Leitermann, Bodo Löttgen, Dr. Reinhold Lunow und Prof. Dr. Bernhard Pellens haben an allen vier Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
- Frau Silke Seidel sowie die Herren Prof. Dr. Bernhard Pellens und Ulrich Leitermann haben zudem an allen vier Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen (Präsenzquote 100 Prozent).
- Herr Bjørn Gulden hat bis zu seiner Amtsniederlegung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 an einer von zwei zuvor abgehaltenen Sitzungen teilgenommen (Präsenzquote 50 Prozent).
- Herr Matthias Bäumer nahm nach seiner am 08. März 2023 erfolgten gerichtlichen Bestellung in den Aufsichtsrat an allen beiden danach abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen teil (Präsenzquote 100 Prozent).
Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt.
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr regelmäßig auch ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und hinsichtlich der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2022/2023 hat entsprechend auch der Prüfungsausschuss sich mit Vertretern des Abschlussprüfers ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beraten.
Mitglieder des Aufsichtsrates wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Im Berichtszeitraum wurde von der Gesellschaft beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung für den Aufsichtsrat zum Thema „Nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten“ angeboten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde zudem eine Fachzeitschrift (inkl. Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.
Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde nach Vorberatungen in der vorausgegangenen Sitzung in einem schriftlichen Umlaufverfahren des Aufsichtsrates am 26. Juli 2023 zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Erklärung zur Unternehmensführung beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022). Die vollständige Entsprechenserklärung ist im Internet unter der Adresse www.bvb.de/aktie, Rubrik „Corporate Governance“ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.
Personalien
Herr Bjørn Gulden, der dem Aufsichtsrat seit dem 27. November 2014 als Mitglied angehörte, hat sein Mandat am 16. November 2022 mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. Die Amtsniederlegung erfolgt vor dem Hintergrund des beruflichen Ausscheidens von Bjørn Gulden aus der PUMA SE zum Jahreswechsel 2022/2023. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Herrn Gulden für seinen Einsatz und den Sachverstand, mit dem er sich bei Borussia Dortmund engagiert hat. Auf Antrag der persönlich haftenden Gesellschafterin, der mit dem Aufsichtsrat abgestimmt war, hat das Amtsgericht Dortmund Herrn Matthias Bäumer, General Manager des Geschäftsbereichs Teamsport bei der PUMA SE, Herzogenaurach, mit Wirkung zum 08. März 2023 anstelle des ausgeschiedenen Herrn Gulden zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft, befristet bis zur Beendigung der nächsten Hauptversammlung unserer Gesellschaft, bestellt.
Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die erfolgreich geleistete Arbeit.
Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.
Dortmund, den 25. September 2023
Der Aufsichtsrat
Christian Kullmann
Aufsichtsratsvorsitzender