(8) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und zum niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf statt durch fortgesetzte Nutzung erlöst wird.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und der bestehenden Verhältnisse am Transfermarkt, die sich auf anstehende Verkäufe von Transferrechten in einer der nächsten Wechselperioden beziehen, würden langfristige immaterielle Vermögenswerte in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert werden. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte verzeichnen Abgänge im Zuge getätigter Transfergeschäfte in Höhe von TEUR 11.014. Des Weiteren wurden zum Bilanzstichtag immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 19.066 in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert sowie außerplanmäßige Wertminderungen in Höhe von TEUR 9.986 vorgenommen, die innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen werden. Der Buchwert der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte beläuft sich somit zum 30. Juni 2024 auf TEUR 9.080 (30. Juni 2023 TEUR 11.014).