Geschäftsbericht 2023/2024

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Der Konzernabschluss wurde unter Zugrundelegung des Bewertungsgrundsatzes der fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten aufgestellt. Davon abweichend werden die derivativen Finanzinstrumente sowie Forderungen, die zum Factoring vorgesehen sind, zu beizulegenden Zeitwerten (Fair Value) bewertet.

Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, oder mit dem niedrigeren erzielbaren Betrag bewertet. Die ausgewiesenen Spielerwerte werden zu Anschaffungskosten nach IAS 38 bewertet und linear entsprechend der individuellen Laufzeit der Anstellungsverträge der Lizenzspieler oder auf den niedrigeren erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Auch Aufwendungen aus Beraterhonoraren oder Vermittlerprovisionen und sonstige Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Vertragsverlängerung oder der ablösefreien Verpflichtung von Lizenzspielern stehen, werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert.

Stehen vertragliche Verpflichtungen unter aufschiebenden Bedingungen, erfolgt die wahrscheinlichkeitsgewichtete Aktivierung mit Beginn der Vertragslaufzeit des Lizenzspielers, sofern Borussia Dortmund sich der Verpflichtung nicht uneingeschränkt entziehen kann, ansonsten zum Zeitpunkt des Bedingungseintritts. Die Wahrscheinlichkeitsgewichtung berücksichtigt vergangene Ereignisse sowie ermessensbehaftete Einschätzungen für die Zukunft. Die Abschreibung der immateriellen Vermögenswerte erfolgt linear über die Restlaufzeit des Vertrages mit dem Lizenzspieler.

Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird linear abgeschrieben.

Die Nutzungsdauern und die Abschreibungsmethoden werden zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Sachanlagevermögen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.

Die Stadionbauten des SIGNAL IDUNA PARK wurden in Anwendung des gemäß IFRS 1.16 bestehenden Wahlrechts in der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 2004 zum beizulegenden Zeitwert in Höhe von TEUR 177.200 bewertet. Dieser Bewertung lag das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zugrunde. Änderungen ergaben sich infolge einer gutachterlichen Überprüfung hinsichtlich der Restnutzungsdauer der Stadionimmobilie, die seit dem 01. Juli 2013 über 40 Jahre (vorher 19,5 Jahre) abgeschrieben wird. Die jährliche Abschreibung beträgt TEUR 3.034.

Grundstücke werden zu fortgeführten Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Vornahme von Wertminderungen, angesetzt.

Gebäude sowie das restliche Sachanlagevermögen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Kosten für Reparaturen und Instandhaltung werden als laufender Aufwand erfasst.

Die Abschreibung wird berechnet, um die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Abschreibung wird grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume – Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer – abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Den planmäßigen und linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

 

 

Nutzungsdauer in Jahren

 

 

 

Stadion

 

40

Sonstige Gebäude

 

20 bis 50

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

 

7 bis 15

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode werden mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.

Werthaltigkeitstests

Immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagevermögen weisen ausschließlich begrenzte Nutzungsdauern auf. Wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, werden sowohl auf Ebene der einzelnen Vermögenswerte als auch auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Werthaltigkeitstests durchgeführt. Dabei ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, welche weitestgehend unabhängig von Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Eine Wertminderung wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts aufwandswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren erfasste Wertminderung, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens auf den fortgeführten Buchwert.

Leasingverhältnisse

Die Leasingverhältnisse des Konzerns betreffen insbesondere bebaute Grundstücke sowie geleaste Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Als Leasingnehmer werden ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die die Zahlungsverpflichtung aus den Leasingverhältnissen darstellt, bilanziell erfasst.

Entsprechend der Ausnahmeregelung des IFRS 16 hat sich Borussia Dortmund dazu entschieden, keine Bilanzierung von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger und Vermögenswerten mit einem Betrag von geringem Wert vorzunehmen.

Die im Rahmen des IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte werden am Bereitstellungsdatum des Nutzungsrechtes zu Anschaffungskosten bewertet und grundsätzlich mit dem diesem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz abgezinst. Dieser Wert wird um kumulierte Abschreibungen und – sofern geboten – um Wertminderungen reduziert. Aufgrund der vorliegenden Verträge ist Borussia Dortmund dazu berechtigt, die Nutzung verschiedener Vermögenswerte gegen Zahlung der Leasingverpflichtung zu kontrollieren.

Finanzinstrumente

Die Klassen von Finanzinstrumenten nach IFRS wurden an der Bilanzgliederung ausgerichtet. Eine Überleitung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente ist der Übersicht unter Textziffer 31 zu entnehmen.

Die finanziellen Vermögenswerte im Regelungsbereich des IFRS 9 werden je nach Zweckbestimmung und Prüfung des Zahlungsstromkriteriums (auch „solely payments of principal and interest [SPPI]“ genannt) einer der folgenden Bewertungskategorien zugeordnet: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). Die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie auf der Zusammensetzung der vertraglich vereinbarten Zahlungsströme. Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente.

Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich bei Ersterfassung zum beizulegenden Zeitwert bemessen. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind, werden in die Erstbewertung mit einbezogen. Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen finanzieller Vermögenswerte erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag. Der bilanzierte Wert entspricht dem maximalen Ausfallrisiko. Die Folgebewertung ist abhängig von der Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendet Borussia Dortmund, soweit möglich, am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren, werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

Level 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden

Level 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten, notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen

Level 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Borussia Dortmund erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

a) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertete finanzielle Vermögenswerte

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte umfassen finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen. Daneben sind hier auch finanzielle Vermögenswerte enthalten, die weder dem Geschäftsmodell „Halten“ noch dem Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“ zugeordnet wurden. Gewinne oder Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden erfolgswirksam erfasst.

Forderungen, die im Rahmen von Factoring potenziell veräußert werden können, werden gemäß den Bestimmungen des IFRS 9 aufgrund des Geschäftsmodells ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt durch Abzinsung der Zahlungsströme. Das Bewertungsmodell berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, abgezinst mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz. Dazu erhält Borussia Dortmund vom Factorer regelmäßig einen individuellen kalkulatorischen Abzinsungssatz. Somit würde der beizulegende Zeitwert im selben Verhältnis steigen (sinken), wenn der Abzinsungssatz niedriger (höher) läge.

b) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen wie z. B. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell „Halten“). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände, Schecks sowie Sichteinlagen bei Banken, die nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

c) zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, sowohl die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, bspw., um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell „Halten und Veräußern“). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im Sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.

Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im Sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das Sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklagen umgebucht. Dividenden werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Grundsätzlich besteht das Wertminderungsmodell (Expected Credit Loss) aus drei Stufen: Es wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder aber über die Laufzeit, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2), oder, falls eine beeinträchtigte Bonität vorliegt (Stufe 3). Die Bonität wird als beeinträchtigt angesehen, sobald objektive substanzielle Hinweise, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Kenntnis von der Beantragung der Insolvenz oder die Überfälligkeit, vorliegen. Erscheint der Vermögenswert als uneinbringlich, wird er einschließlich der Wertberichtigung ausgebucht.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet Borussia Dortmund den sogenannten „Simplified Approach“ an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. Die erwarteten Kreditausfälle werden im Rahmen des „Simplified Approach“ – gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung historischer Ausfallraten – ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für Borussia Dortmund zum einen Forderungen aus Transfergeschäften und zum anderen sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Wesentlichen aus Ticketing, Merchandising und Sponsoring entstehen. Auf Basis historischer Ausfalldaten der letzten drei Geschäftsjahre und unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Indikatoren (Bruttoinlandsprodukt) werden Risikocluster-spezifische Ausfallraten ermittelt.

Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt im „Simplified Approach“, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u. a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.

Die Forderungen aus Transfergeschäften stellen eine Risikokonzentration dar und sind durch Transferrechte abgesichert.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Schulden

Finanzielle Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Vermögenswert auslaufen oder der finanzielle Vermögenswert übertragen wird. Letzteres ist dann der Fall, wenn alle wesentlichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbunden sind, übertragen werden oder die Verfügungsmacht über den Vermögenswert abgegeben wird.

Finanzielle Schulden

Eine finanzielle Schuld wird ausgebucht, wenn die dieser Schuld zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Schuld durch eine andere finanzielle Schuld desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Schuld wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen und Ansatz einer neuen Schuld behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird im Periodenergebnis erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte und Schulden werden gegeneinander aufgerechnet und der Nettosaldo wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn ein Unternehmen a) einen Rechtsanspruch auf Verrechnung hat und b) beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis durchzuführen oder mit Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Latente Steuern

Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte/Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten im IFRS-Abschluss (sogenannte Verbindlichkeiten-Methode) angesetzt. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern werden auch gebildet für steuerliche Verlustvorträge, die in Folgejahren genutzt werden können, soweit ihre Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Sonstigen Ergebnis erfasst sind, werden ebenfalls dort erfasst.

Aktive und passive latente Steuern werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern desselben Steuersubjekts beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Die Bewertung aktiver und passiver latenter Steuern erfolgt auf Grundlage der am Bilanzstichtag durch den Bundestag verabschiedeten und den Bundesrat ratifizierten Steuergesetze mit einem Ertragsteuersatz von 32,81 Prozent (Vorjahr 32,81 Prozent).

Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um die Warenbestände der Tochtergesellschaft BVB Merchandising GmbH. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um individuelle Wertabschläge für schwer verwertbare Waren.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zu den Zahlungsmitteln zählen Barmittel, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit oder innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Zugang zum beizulegenden Zeitwert und in Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Stammaktien

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst.

Eigene Anteile

Der gesamte für den Erwerb der eigenen Anteile gezahlte Betrag wird in einem Abzugsposten vom Eigenkapital erfasst. Die Gesellschaft hat das Recht, von ihr erworbene Anteile zu einem späteren Zeitpunkt wieder auszugeben. Ein über die Anschaffungskosten hinausgehender Weiterveräußerungserlös wird in die Kapitalrücklage eingestellt, Mindererlöse kürzen die Gewinnrücklagen.

Rückstellungen

Eine Rückstellung ist dann anzusetzen, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung entstanden ist, die wahrscheinlich zu einem Mittelabfluss führt, und die voraussichtliche Höhe der Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

Anwendung findet dieses Vorgehen im Konzern bei der Rückstellung für Prozess- und Haftungsrisiken. Hierzu sind Annahmen zu treffen, die zur Bestimmung der Haftungswahrscheinlichkeit, der Höhe der Inanspruchnahme und der Prozessdauer herangezogen werden.

Die gebildeten und bewerteten Rückstellungen für Prozess- und Haftungsrisiken sind mit Unsicherheiten verbunden. Insbesondere kann der Ausgang rechtlicher Verfahren nur schwer prognostiziert werden. Daher erfolgt die Bewertung mit der bestmöglichen Schätzung der Schuld und wird zum wahrscheinlichsten Betrag angesetzt, der zur Erfüllung der Verpflichtung am Abschlussstichtag erforderlich ist.

Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten im Regelungsbereich des IFRS 9 werden, einschließlich aufgenommener Kredite, erstmals zum beizulegenden Zeitwert unter Einschluss von Transaktionskosten, welche direkt der Emission der finanziellen Schulden zuzurechnen sind, erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden die übrigen finanziellen Schulden gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Bezüglich der Gestellung von Sicherheiten und weiterer Angaben zu den Finanzverbindlichkeiten sei auf die Textziffern 11, 12, 13, 14 und 26 ff. verwiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Zur periodischen Abgrenzung geleisteter Zahlungen werden aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet und linear über die Laufzeit abgegrenzt.

Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Der Umsatz wird auf Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung gemessen. Der Konzern erfasst Erlöse, wenn er die Verfügungsgewalt über ein Gut oder eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Art des Produktes/der Dienstleistung

 

Im Wesentlichen

 

Erlösrealisation nach IFRS 15

Spielbetrieb

 

Ticketeinnahmen

 

Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen – Zeitpunkt des Spiels.

Werbung

 

Sponsorenverträge

 

Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen gemäß der Vertragslaufzeit – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen.

TV-Vermarktung

 

zentrale nationale/
internationale TV- Vermarktung

 

Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen – sportliche Erfolgsprämien zeitpunktbezogen.

Merchandising

 

Verkauf von Fan- artikeln/
Gewährung von Lizenzen

 

Erfassung der Erlöse zeitraumbezogen: Fanartikel. Zeitraumbezogen: Lizenzen gemäß der Vertragslaufzeit.

Conference, Catering, Sonstige

 

mit Spieltagsbezug

 

Erfassung der Erlöse zeitpunktbezogen.

Erzielte Transferentgelte werden als Netto-Ertragsposten aus Nettoveräußerungswert, angepasst um einen eventuellen Aufwand aus der Ausbuchung von Restbuchwerten, und sonstige Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten im gesonderten Posten in der Gesamtergebnisrechnung „Ergebnis aus Transfergeschäften“ dargestellt.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht unter Berücksichtigung der ausstehenden Darlehenssumme und des anzuwendenden Effektivzinssatzes abgegrenzt. Der Effektivzinssatz ist der Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

34. Spieltag / 18.05.2024

BVB - SV Darmstadt 4:0

Sporting Highlights