Konzernlagebericht
der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, für das Geschäftsjahr 2023/2024
Dieser zusammengefasste Lagebericht umfasst sowohl den Konzernlagebericht nach § 315 Abs. 5 HGB als auch den Lagebericht nach § 298 Abs. 2 HGB der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Dabei gelten folgende begriffliche Definitionen:
„Borussia Dortmund“ bezieht sich auf den Konzern und die Muttergesellschaft, „Konzern Borussia Dortmund“/„Konzern“ entspricht dem Konzern und „Borussia Dortmund KGaA“ respektive „Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“ entsprechen der Muttergesellschaft.
Es wird über den Geschäftsverlauf sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung sowohl des Konzerns Borussia Dortmund als auch der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA berichtet. Grundsätzlich wird zunächst der Geschäftsverlauf von Borussia Dortmund erläutert und anschließend wird die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage mitsamt den finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen des Konzerns Borussia Dortmund dargestellt. Die Ausführungen zur Lage und voraussichtlichen Entwicklung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind am Ende dieses zusammengefassten Lageberichts im gesonderten Kapitel „Angaben zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“ zu finden.
Der zum 30. Juni 2024 von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erstellte Konzernabschluss erfüllt die am Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit den deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Der Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Alle in diesem Geschäftsbericht dargestellten Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; dies kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im vorliegenden Geschäftsbericht auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet; entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichstellung grundsätzlich für alle Geschlechter.