Geschäftsbericht 2023/2024

Bericht des Aufsichtsrates

Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (hierin auch „Borussia Dortmund“, „BVB“ oder „KGaA“ genannt) blickt auf ein wirtschaftlich außergewöhnlich erfolgreiches Geschäftsjahr 2023/2024 zurück. Borussia Dortmund erwirtschaftete sowohl den höchsten Konzernumsatz als auch die höchste Bruttokonzerngesamtleistung seiner Unternehmensgeschichte. Mit dem Einzug in das Finale der UEFA Champions League in London gegen Real Madrid setzte Borussia Dortmund zudem sportlich ein Ausrufezeichen. Auch wenn ein Titelgewinn letztlich verwehrt blieb, beendete der BVB die Saison als eine der besten Mannschaften Europas. Zudem wurde sportlich zur Saison 2024/2025 die Qualifikation für die UEFA Champions League und – erstmals – für die alle vier Jahre stattfindende FIFA-Klub-Weltmeisterschaft erreicht.

Ursächlich für die äußerst positive wirtschaftliche Entwicklung waren im Wesentlichen der sportliche Erfolg in der UEFA Champions League als auch die deutlich verbesserten Brutto-Transferentgelte. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Konzernumsatz um EUR 90,9 Mio. bzw. 21,7 Prozent auf EUR 509,1 Mio. und die Bruttokonzerngesamtleistung um EUR 123,6 Mio. bzw. 24,0 Prozent auf EUR 639,0 Mio. Das Konzernergebnis verbesserte sich im Geschäftsjahr 2023/2024 um EUR 34,7 Mio. bzw. 361,46 Prozent auf EUR 44,3 Mio. In einer unverändert belasteten wirtschaftlichen und politischen Lage dokumentiert dieses Ergebnis abermals die finanzielle Stabilität und Stärke von Borussia Dortmund. Der Aufsichtsrat freut sich daher gemeinsam mit der Geschäftsführung der Komplementärin sehr, der Hauptversammlung erstmals nach der Covid-19-Pandemie wieder die Ausschüttung einer Dividende vorschlagen zu können.

Trotz erneuter direkter Qualifikation zur Teilnahme an der UEFA Champions League in der Saison 2024/2025 verlief das sportliche „Tagesgeschäft“ der Bundesliga in der abgelaufenen Saison mitunter volatil und offenbarte zuweilen unzufriedenstellende Ergebnisse. In der Saisonanalyse kamen der BVB und sein bisheriger Chef-Trainer Edin Terzic daher zu der gemeinsamen Auffassung, ihre Zusammenarbeit zu beenden. Mit Nuri Sahin wurde ein neuer Chef-Trainer gefunden, der sich zusammen mit einem neuen Trainerteam ambitionierte Ziele für die neue Saison 2024/2025 gesetzt hat. Nachdem mit Marco Reus und Mats Hummels langjährige und verdiente Spieler als „lebende BVB-Legenden“ den Club verlassen haben, besteht die Chance eines Kaderumbruchs. Der Aufsichtsrat ist zuversichtlich, dass unter der Verantwortlichkeit des neuen Geschäftsführers Sport, Lars Ricken, und des amtierenden Direktors Sport, Sebastian Kehl, dieser Umbruch gelingt und die sportlichen Ziele für die neue Saison 2024/2025 erreicht werden.

Zusammensetzung und Tätigkeiten von Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss

Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Berichtsjahr Herr Christian Kullmann (Vorsitzender des Aufsichtsrates), Herr Ulrich Leitermann (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates), Frau Judith Dommermuth, Frau Silke Seidel sowie die Herren Matthias Bäumer, Bernd Geske, Bodo Löttgen, Dr. Reinhold Lunow und Prof. Dr. Bernhard Pellens.

Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023/2024 intensiv mit der Lage und der Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns befasst. Die für ihn nach Gesetz und Satzung bestehenden Aufgaben und Rechte hat er dabei uneingeschränkt wahrgenommen.

Im Geschäftsjahr 2023/2024 fanden vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrates (am 25. September 2023, 27. November 2024, 18. März 2024 und 27. Mai 2024) statt. Davon wurden drei Sitzungen (am 25. September 2023, 18. März 2024 und 27. Mai 2024) „hybrid“ (d. h. einige Teilnehmer haben in Präsenz und andere Teilnehmer im Wege der Videozuschaltung teilgenommen) und eine Sitzung in Präsenz (am 27. November 2023) durchgeführt.

Ferner wurde im Aufsichtsrat ein schriftliches Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, nämlich am 26. Juli 2023 in Bezug auf die Beschlussfassung zur Verabschiedung der „Erklärung zur Unternehmensführung“ einerseits und der „Entsprechenserklärung Juli 2023“ andererseits.

Sämtliche Beschlüsse wurden unter Wahrung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen gefasst.

Der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum durch mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung im Sinne des § 90 AktG regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Die ihm erstatteten Berichte hat der Aufsichtsrat auf Plausibilität überprüft und, soweit notwendig, mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte dabei waren der Geschäftsverlauf, die Liquiditäts-, Ertrags- und Finanzlage, die Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung), die Risikolage und das Risikomanagement in Gesellschaft und Konzern, die zu erwartenden Neuerungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie strategische Themen.

Zwischen seinen Sitzungen wurde der Aufsichtsrat außerdem mittels schriftlicher Unterlagen informiert. Gegenstand der Information sowie der anschließenden Erörterung und Kontrolle waren auch die unterjährigen Finanzinformationen (d. h. Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen). Der Aufsichtsratsvorsitzende stand zudem außerhalb von Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit der Geschäftsführung; er erhielt fortlaufend Kenntnis über aktuelle Entwicklungen der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle, zudem wurden dabei Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance des Unternehmens beraten. Die Geschäftsführung ist ihren Informationspflichten zur Überzeugung des Aufsichtsrates vollständig, kontinuierlich und zeitgerecht nachgekommen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren Geschäftsführer wurden bei der Leitung des Unternehmens vom Aufsichtsrat beraten und überwacht, auch in Nachhaltigkeitsfragen. Grundlage dafür waren die Berichte der Geschäftsführung sowie die Nachfrage und Erörterung im Aufsichtsrat. Die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung der Gesellschaft, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, die Leistungsfähigkeit der Unternehmensorganisation und deren Wirtschaftlichkeit hat der Aufsichtsrat als gegeben erachtet. Berichte und Beratungen umfassten insbesondere auch die sportliche Entwicklung innerhalb der Saison 2023/2024.

Darüber hinaus fasste der Aufsichtsrat im Berichtsjahr Beschlüsse betreffend die Beauftragung einer externen inhaltlichen Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2023/2024 (§ 111 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG) sowie die Beauftragung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für die inhaltliche Prüfung des Vergütungsberichtes 2023/2024.

Ferner befasste sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit der Rechnungslegung und mit der Vorbereitung der Hauptversammlung im Vorjahr, namentlich mit seinen Beschluss- bzw. Wahlvorschlägen an diese Hauptversammlung. Dabei ist vor der Beschließung seines Wahlvorschlags vom Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers unter Berücksichtigung von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen überprüft worden. Weitere Gegenstände der Aufsichtsratstätigkeit waren die Auftragskonditionen bzw. die Honorarvereinbarung, die Prüfungsschwerpunkte und die Beauftragung des von der Hauptversammlung im Vorjahr gewählten Abschlussprüfers sowie Aussprache über den Abschlussbericht der Evaluierung des Aufsichtsrates und seines Prüfungsausschusses vom 26. Februar 2024 durch das European Center for Board Efficiency (ECBE).

Dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates gehörten im Berichtsjahr Herr Prof. Dr. Bernhard Pellens als Ausschussvorsitzender, Herr Ulrich Leitermann als sein Stellvertreter und Frau Silke Seidel als weiteres Mitglied an. Der Prüfungsausschuss hat die ihm gesetzlich und durch Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses zugeordneten Aufgaben wahrgenommen. Hierzu hat er im Berichtszeitraum des Geschäftsjahres 2023/2024 vier Sitzungen in Präsenz durchgeführt (am 12. September 2023, 14. November 2023, 11. März 2024 und 13. Mai 2024). Ferner wurde im Prüfungsausschuss ein schriftliches Umlaufbeschlussverfahren durchgeführt, nämlich am 17. August 2023 in Bezug auf die Beschlussfassung zur Einzelfreigabe der Beauftragung einer Nichtprüfungsleistung an die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur projektbegleitenden Migrationsprüfung eines ERP (Enterprise Resource Planning)-Projektes.

Schwerpunkte und Gegenstand der Sitzungen waren der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2023 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2022/2023, der Abhängigkeitsbericht der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2022/2023 sowie der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023. Hierzu nahm der Prüfungsausschuss korrespondierend jeweils den Bericht der Vertreter des Abschlussprüfers entgegen. Weitere Gegenstände waren in diesem Kontext Vorbereitungen von Entscheidungen des Aufsichtsrates zu seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 an die Hauptversammlung, zum Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022/2023 sowie zum Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates zur Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/2024 an die ordentliche Hauptversammlung 2023. Letzteres schloss die Prüfung der Qualität der Abschlussprüfung, der Vertragskonditionen des vorgesehenen Abschlussprüfers sowie der Unabhängigkeit des vorgesehenen Abschlussprüfers unter Berücksichtigung seiner Unabhängigkeitserklärung und der zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen ggf. erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen ein. Dabei wurden die Gefahren für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der von diesen angewendeten und dokumentierten Schutzmaßnahmen zur Verminderung dieser Gefahren mit den Vertretern des Abschlussprüfers erörtert. Ferner waren Gegenstände der Ausschusssitzungen der Halbjahresfinanzbericht sowie die Quartalsmitteilungen, die Entgegennahme des Berichts der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2023/2024, die Beschlussfassung zur Vorabzustimmung (Pre-Approval) zu Nicht-Prüfungsleistungen (Non Audit Services) des Abschlussprüfers gemäß Artikel 5 Abs. 4 EU-APVO und § 319a Abs. 3 HGB für das Geschäftsjahr 2023/2024, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte der Jahres- und Konzernabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2024/2025, das Risikomanagement im Geschäftsjahr 2023/2024, Berichte zum Risiko- und Compliance Management-System, zum IKS und zur internen Revision, ESG-Management, zur Risikoinventur 2024, über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie über das Ergebnis der Evaluierung der Qualität der Abschlussprüfung durch den Prüfungsausschuss und Erörterungen mit dem Abschlussprüfer zu verschiedenen Themen, insbesondere auch zur Einschätzung des Prüfungsrisikos, zur Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie zu Prüfungsergebnissen.

Ebenso wie der Gesamtaufsichtsrat hat sich der Prüfungsausschuss mit dem Abschlussbericht der Evaluierung des Aufsichtsrates und seines Prüfungsausschusses vom 26. Februar 2024 durch das European Center for Board Efficiency (ECBE) befasst. Neben dem für den Bereich Finanzen zuständigen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin und Vertretern des Abschlussprüfers standen zu einzelnen Themen in Sitzungen des Ausschusses auch Führungskräfte aus entsprechend befassten Zentralbereichen der Gesellschaft für Berichte und Fragen zur Verfügung. Der Ausschussvorsitzende hat sich mit Vertretern des Abschlussprüfers regelmäßig über den Fortgang der Prüfung ausgetauscht und dem Ausschuss hierüber berichtet; er hat zudem über Tätigkeiten des Prüfungsausschusses jeweils nachfolgend in Sitzungen des Aufsichtsrates berichtet. Außerdem hat der Aufsichtsrat entsprechende Beschlussempfehlungen seitens des Ausschusses im Rahmen der diesem zugeordneten Aufgabenbereiche entgegengenommen.

Jahres- und Konzernabschluss 2023/2024

Der von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin aufgestellte und fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss für die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA und der Konzernabschluss zum 30. Juni 2024 sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern(der den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a bzw. § 315a HGB umfasst) wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf („Deloitte“), unter Einbeziehung der Buchführung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Zum bestehenden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass die Geschäftsführung die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen habe und dass das Überwachungssystem in allen wesentlichen Belangen geeignet sei, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, mit hinreichender Sicherheit frühzeitig zu erkennen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Gesellschaft und den Konzern mit dem Risikobericht und die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrates rechtzeitig vorgelegen. Diese sowie der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr wurden jeweils in Gegenwart von Vertretern des Abschlussprüfers im Rahmen einer Sitzung des Prüfungsausschusses am 09. September 2024 und im Rahmen einer Sitzung des Gesamtaufsichtsrats am 26. September 2024 im Einzelnen durchgesprochen, erörtert und geprüft. Dabei berichtete der Abschlussprüfer jeweils über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, auch diejenigen hinsichtlich des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und erläuterte diese. Die hierbei gestellten Fragen wurden vom Abschlussprüfer und von der Geschäftsführung beantwortet.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfungen, die vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates vorbereitet worden waren, keine Einwendungen. Dies umfasst nach entsprechender Prüfung durch den Abschlussprüfer auch den Vergütungsbericht nach § 162 in Verbindung mit § 278 Abs. 3 AktG für das Berichtsjahr. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 26. September 2024 sowohl den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2024 als auch den Konzernabschluss zum 30. Juni 2024 gebilligt.

Gegenstand einer eigenständigen Prüfung durch den Aufsichtsrat und vorausgehend durch seinen Prüfungsausschuss war außerdem der von der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß § 312 AktG aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2023/2024. Der Abhängigkeitsbericht wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden Bestätigungsvermerk versehen:

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war.“

Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zum Abhängigkeitsbericht lag dem Aufsichtsrat ebenfalls vor. Diese Unterlagen wurden vom Aufsichtsrat und zuvor von seinem Prüfungsausschuss in ihren vorgenannten Sitzungen mit Abschlussprüfer und Geschäftsführung erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung gegen die Erklärung der persönlich haftenden Gesellschafterin am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen erhoben. Das Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die persönlich haftende Gesellschafterin hat sich– entsprechend gesetzlicher Wahlrechte – entschieden, hinsichtlich der für das Berichtsjahr entsprechend bestehenden Verpflichtung einen zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023/2024 gemäß §§ 289b bis 289e, 315b und 315c HGB außerhalb des zusammengefassten Lageberichts zu erstellen, der dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht wird. Der Aufsichtsrat hat die Deloitte zur externen inhaltlichen Überprüfung in Form einer sogenannten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“) des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts beauftragt. Die Deloitte hat diesem auf Grundlage ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Vermerk erteilt; das bedeutet, dass der Deloitte auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die sie zu der Auffassung gelangen lassen, dass der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den §§ 315b, 315c in Verbindung mit §§ 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht und der dazu von der Deloitte erstellte Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat und seinem Prüfungsausschuss vor. Nach der im Rahmen seiner Bilanzsitzung am 26. September 2024 erfolgten und im Vorfeld durch den Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 9. September 2024 vorbereiteten Erörterung hat der Aufsichtsrat sich dem Prüfungsergebnis der Deloitte angeschlossen und erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, den Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA zum 30. Juni 2024 festzustellen. In seiner Sitzung am 26. September 2024 hat der Aufsichtsrat auch den Gewinn­verwendungs­vorschlag der persönlich haftenden Gesellschafterin unter Berücksichtigung der Kommanditaktionärsinteressen und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft, namentlich ihrer Finanzierungs- und Kapitalstruktur, diskutiert und geprüft; dabei hat sich der Aufsichtsrat dem Vorschlag der Geschäftsführung an die Hauptversammlung angeschlossen, diese möge beschließen, den im Geschäftsjahr 2023/2024 mit einem Betrag in Höhe von EUR 37.857.162,45 ausgewiesenen Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,06 je dividenden­berechtigte Stückaktie (insgesamt EUR 6.622.639,00) zu verwenden und den Restbetrag von EUR 31.234.523,25 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung ferner vor, der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, für das Geschäftsjahr 2023/2024 Entlastung zu erteilen.

Corporate Governance

Mit Ausnahme eines Verhinderungsfalles haben alle Mitglieder des Aufsichtsrates im Berichtsjahr an jeweils allen Sitzungen des Aufsichtsrates und des Prüfungsausschusses, falls ihm das betreffende Mitglied angehört hat, teilgenommen. Hieraus errechnet sich eine Präsenzquote von gerundet 97,92 Prozent. Die Sitzungsteilnahmen stellten sich in individualisierter Form wie folgt dar:

  • Frau Judith Dommermuth und Frau Silke Seidel sowie die Herren Bernd Geske, Christian Kullmann, Ulrich Leitermann, Bodo Löttgen, Dr. Reinhold Lunow und Prof. Dr. Bernhard Pellens haben an allen vier Sitzungen des Aufsichtsrates teilgenommen (Präsenzquote je 100 Prozent).
  • Frau Silke Seidel sowie die Herren Prof. Dr. Bernhard Pellens und Ulrich Leitermann haben zudem an allen vier Sitzungen des Prüfungsausschusses teilgenommen (Präsenzquote 100 Prozent).
  • Herr Matthias Bäumer nahm an drei von vier Sitzungen des Aufsichtsrates teil (Präsenzquote 75 Prozent).

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin haben sich auch im Berichtszeitraum mit dem Thema Corporate Governance beschäftigt.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr regelmäßig auch ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und hinsichtlich der Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2023/2024 hat entsprechend auch der Prüfungsausschuss sich mit Vertretern des Abschlussprüfers ohne Mitglieder der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin beraten.

Mitglieder des Aufsichtsrates wurden und werden bei ihrer Amtseinführung sowie bei grundsätzlich eigenverantwortlich wahrzunehmenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützt. Zuletzt wurde von der Gesellschaft beispielsweise eine Fortbildungsveranstaltung für den Aufsichtsrat zum Thema „Nachhaltigkeitsbezogene Berichtspflichten“ angeboten. Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates wurde – wie in den Vorjahren – zudem eine Fachzeitschrift (inkl. Online-Angebot) zur Fortbildung zur Verfügung gestellt.

Die derzeit aktuelle Entsprechenserklärung wurde nach Vorberatungen in der vorausgegangenen Sitzung in einem schriftlichen Umlaufverfahren des Aufsichtsrates am 12. Juli 2024 zeitgleich mit der Beschlussfassung über die Erklärung zur Unternehmensführung beschlossen und berücksichtigt den Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 28. April 2022 (bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022). Die vollständige Entsprechenserklärung ist im Internet unter der Adresse https://aktie.bvb.de/corporate-governance/entsprechenserklaerung/ dauerhaft zugänglich. Zusätzliche Darstellungen und Erläuterungen hierzu erfolgen in der Erklärung zur Unternehmensführung, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich ist.

Personalien

Vom Aufsichtsrat wurde zur Kenntnis genommen, dass der Präsidialausschuss des Beirats der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH im Berichtszeitraum die Geschäftsführung ergänzt hat. Damit wurde der Geschäfts- und Unternehmensbereich Sport des BVB neu strukturiert. Lars Ricken wurde mit Wirkung ab dem 1. Mai 2024 zum Geschäftsführer mit Verantwortung für den Geschäfts- und Unternehmensbereich Sport beim BVB berufen. Zuvor hatten die Geschäftsführer Thomas Treß (Finanzen, Organisation, Recht & Investor Relations) und Carsten Cramer (Vertrieb & Marketing, Internationalisierung, Digitalisierung) ihre Verträge vorzeitig bis zum 30. Juni 2027 verlängert. Hans-Joachim Watzke, der im Januar 2024 seinen Wunsch mitteilte, spätestens im Herbst des Kalenderjahres 2025 aus der Geschäftsführung der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH ausscheiden zu wollen, verantwortet bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Geschäfts- und Unternehmensbereiche Personal, Kommunikation und Strategie. Dabei hatte Herr Watzke, ebenfalls im Januar 2024, angekündigt, dass er – wie mit der ab Mai 2024 erfolgten Berufung von Herrn Ricken in die Geschäftsführung umgesetzt – die Verantwortung für den Unternehmensbereich Sport im Sommer 2024 abgeben wolle.

Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und die erfolgreich geleistete Arbeit.

Herzlich gedankt wird auch den Geschäftspartnern, Kommanditaktionären und Fans von Borussia Dortmund für ihr Vertrauen.

Dortmund, den 26. September 2024

Der Aufsichtsrat

Christian Kullmann
Aufsichtsratsvorsitzender

27. Spieltag / 30.03.2024

Bayern München - BVB 0:2

Sporting Highlights