(27) Wechselkursänderungsrisiko
Zum 30. Juni 2024 bestehen unverändert im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Wechselkursänderungsrisiken.
Zum 30. Juni 2024 bestehen unverändert im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Wechselkursänderungsrisiken.