Geschäftsbericht 2023/2024

(31) Zeitwerte von Finanz­instrumenten nach Klassen und Bewertungs­kategorien

Die Ausrichtung der einzelnen Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 auf die Bilanzposten nebst Angabe der Zeitwerte zum 30. Juni 2024 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2024

 

Zeitwert 30.06.2024

 

Buchwert 30.06.2023

 

Zeitwert 30.06.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

AKTIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige finanzielle Vermögenswerte

 

165

 

165

 

83

 

83

Langfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

10.695

 

10.695

 

5.449

 

5.449

Kurzfristige Forderungen aus LuL und sonstige Forderungen

 

88.492

 

88.492

 

38.236

 

38.236

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

 

4.360

 

4.360

 

4.496

 

4.496

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert

 

 

 

 

 

 

 

 

Forderungen zum Factoring vorgesehen

 

78.803

 

78.803

 

81.795

 

81.795

 

 

182.515

 

182.515

 

130.059

 

130.059

Bewertungskategorien IFRS 9

in TEUR

 

Buchwert 30.06.2024

 

Zeitwert 30.06.2024

 

Buchwert 30.06.2023

 

Zeitwert 30.06.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

PASSIVA

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu fortgeführten Anschaffungskosten

 

 

 

 

 

 

 

 

Langfristige Finanzverbindlichkeiten

 

26.077

 

26.077

 

8.827

 

8.827

Langfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

9.392

 

n. a.

 

10.354

 

n. a.

Langfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

39.825

 

39.825

 

46.848

 

46.848

Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

3.619

 

3.619

 

2.080

 

2.080

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten

 

2.624

 

2.624

 

12.805

 

12.805

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Leasing

 

2.486

 

n. a.

 

2.608

 

n. a.

Kurzfristige Verbindlichkeiten aus LuL

 

106.390

 

106.390

 

86.015

 

86.015

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

 

45.235

 

45.235

 

35.277

 

35.277

 

 

235.649

 

223.771

 

204.814

 

191.852

Soweit Umgliederungen in andere Level der Bewertungshierarchie erforderlich sind, werden diese zum Ende des Geschäftsjahres, in dem das Ereignis eintritt, das die Umgliederung erforderlich macht, vorgenommen. Im aktuellen Geschäftsjahr lagen keine Umgliederungen vor. Der beizulegende Zeitwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen ist in Level 3 eingestuft; der beizulegende Zeitwert aller übrigen oben genannten Finanzinstrumente ist in Level 2 eingestuft.

Bei den kurzfristigen Forderungen und Schulden aus Lieferungen und Leistungen sowie den liquiden Mitteln entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.

Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden auf den Barwert abgezinst. Die Buchwerte entsprechen in diesem Fall im Wesentlichen dem beizulegenden Zeitwert.

Die Ergebnisauswirkung der zum Bilanzstichtag in der GuV erfassten Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts der zum Factoring vorgesehenen Forderungen zeigt folgende Tabelle:

in TEUR

 

 

 

 

 

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen zum 01. Juli 2023

 

81.795

Zugang

 

62.332

Abgang

 

-71.730

Erfolgswirksam erfasste Gewinne/Verluste

 

6.406

Buchwert der zum Factoring vorgesehenen Forderungen zum 30. Juni 2024

 

78.803

Bei der Bewertung der übrigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes mittels des Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahrens. Als Zinssätze dienen die von der Bundesbank zum Abschlussstichtag veröffentlichten „Renditen der börsennotierten Bundeswertpapiere“ zuzüglich eines Risikozuschlages.

Dem Bewertungsmodell werden dabei die zum Bilanzstichtag gültigen laufzeitkongruenten Zinssätze zugrunde gelegt.

7. Spieltag / 07.10.2023

BVB - Union Berlin 4:2

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