(41) Mitgeteilte Beteiligungen
(§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG i. V. m. § 33 Abs. 1 und Abs. 2 WpHG)
Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden uns keine Beteiligungen an unserer Gesellschaft nach § 33 WpHG mitgeteilt. Mithin bestehen zum Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2023/2024 folgende Beteiligungen an der Gesellschaft, die unserer Gesellschaft zuletzt im Geschäftsjahr 2021/2022 oder davor nach § 33 Abs. 1 WpHG beziehungsweise § 21 Abs. 1 WpHG [a.F.] mitgeteilt und von ihr mit folgendem Inhalt nach § 40 Abs. 1 WpHG beziehungsweise § 26 Abs. 1 WpHG [a.F.] veröffentlicht worden sind:
Herr Ralph Dommermuth hat uns am 03. März 2022 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 02. März 2022 5,03 Prozent (5.550.000 Stimmrechte bzw. Aktien) beträgt und dass ihm (Herrn Ralph Dommermuth) sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
- Ralph Dommermuth
- Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH
- Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft
- Ralph Dommermuth Beteiligungen GmbH mit einem Stimmrechtsanteil von 5,03 Prozent
Die PUMA SE, Herzogenaurach, Deutschland, hat uns am 11. Oktober 2021 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 08. Oktober 2021 5,32 Prozent (5.876.495 Stimmrechte) beträgt und dass sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 33 WpHG direkt von der PUMA SE gehalten werden.
Die RAG-Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns am 19. Februar 2020 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 14. Februar 2020 9,83 Prozent (9.046.509 Stimmrechte) beträgt und dass der RAG-Stiftung sämtliche dieser Stimmrechte gemäß § 34 WpHG von der Evonik Industries AG zuzurechnen sind, ferner, dass die Kette der Tochterunternehmen, beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem obersten beherrschenden Unternehmen, wie folgt lautet:
- RAG-Stiftung
- Evonik Industries AG mit einem Stimmrechtsanteil von 9,83 Prozent
Die SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft, Dortmund, Deutschland, hat uns am 17. September 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 15. September 2014 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) beträgt, ferner, dass von den von ihr direkt gehaltenen 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) ihr zugleich auch 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG [a.F.] zuzurechnen sind.
Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, Deutschland, hat uns am 17. September 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 15. September 2014 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) beträgt, dass ihr davon 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG [a.F.] zuzurechnen sind und dass ihr dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 3 Prozent oder mehr beträgt, Stimmrechte zugerechnet werden:
- SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft.
Die SIGNAL IDUNA Holding Aktiengesellschaft, Dortmund, Deutschland, hat uns am 17. September 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 15. September 2014 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) beträgt, dass ihr davon 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG [a.F.] zuzurechnen sind, dass gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG [a.F.] zugerechnete Stimmrechte dabei gehalten werden über folgendes von ihr kontrolliertes Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 3 Prozent oder mehr beträgt:
- SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft,
und dass dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 3 Prozent oder mehr beträgt, Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG [a.F.] zugerechnet werden:
- SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft.
Die SIGNAL IDUNA Vereinigte Lebensversicherung aG für Handwerk, Handel und Gewerbe, Hamburg, Deutschland, hat uns am 17. September 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 15. September 2014 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) beträgt, dass ihr davon 5,43 Prozent (5.000.000 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und auch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG [a.F.] zuzurechnen sind, dass dabei gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG [a.F.] zugerechnete Stimmrechte gehalten werden über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt:
- SIGNAL IDUNA Holding Aktiengesellschaft,
- SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft,
und dass dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA 3 Prozent oder mehr beträgt, Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 WpHG [a.F.] zugerechnet werden:
- SIGNAL IDUNA Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft.
Der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland, hat uns am 18. September 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 10. September 2014 12,77 Prozent (11.749.909 Stimmrechte) beträgt, dass davon der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund unmittelbar 4,83 Prozent (4.448.000 Stimmrechte) hält und ihm die weiteren 7,94 Prozent (7.301.909 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG [a.F.] zuzurechnen sind und dass dabei dem Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund Stimmrechte von folgendem Kommanditaktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien 3 Prozent oder mehr beträgt, zugerechnet werden:
- Bernd Geske, Deutschland.
Herr Bernd Geske, Deutschland, hat unserer Gesellschaft am 18. September 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA am 10. September 2014 12,77 Prozent der Stimmrechte (11.749.909 Stimmrechte) beträgt, dass er davon unmittelbar 7,94 Prozent der Stimmrechte (7.301.909 Stimmrechte) hält und ihm die weiteren 4,83 Prozent (4.448.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG [a.F.] zuzurechnen sind und dass dabei ihm (Herrn Bernd Geske) Stimmrechte von folgendem Kommanditaktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien 3 Prozent oder mehr beträgt, zugerechnet werden:
- Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund, Dortmund, Deutschland.
Bei den vorstehend genannten Angaben zu den Beteiligungen in Prozent und/oder in Stimmrechten können sich nach den angegebenen Zeitpunkten Veränderungen ergeben haben, die unserer Gesellschaft gegenüber nicht meldepflichtig waren. Der Gesellschaft werden Veränderungen insoweit grundsätzlich nur bekannt, soweit sie Meldepflichten unterliegen.