Allgemeine Informationen zur Corporate Governance bei der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Corporate Governance werden durch das deutsche Aktienrecht geregelt. Gemäß § 161 AktG werden Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft verpflichtet, jährlich zu erklären, ob und inwieweit den im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ im Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde (vergangenheitsbezogen) und wird (zukunftsbezogen). Die Gesellschaften können hiervon abweichen, sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offen zu legen und die Abweichungen zu begründen („comply or explain“). Dies ermöglicht den Gesellschaften die Berücksichtigung branchen- oder unternehmensspezifischer Bedürfnisse. Eine gut begründete Abweichung von einer Kodexempfehlung kann im Interesse einer guten Unternehmensführung liegen.

Der Kodex wird in der Regel einmal jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Er stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Neben der Formulierung der aktuellen Best Practice der Unternehmensführung hat der Kodex das Ziel, das Deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen und will insgesamt das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften fördern.

Zahlreiche Empfehlungen (Soll-Bestimmungen) des Kodex sind ausschließlich auf Aktiengesellschaften zugeschnitten und für Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA), also auch auf unsere Gesellschaft, allenfalls sinngemäß anwendbar.

Die KGaA ist eine Mischform von Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft. Es handelt sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter (der persönlich haftende Gesellschafter) den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich haftenden Kommanditaktionäre an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind (§ 278 Abs. 1 AktG).

Prägende Unterschiede zur Aktiengesellschaft können wie folgt charakterisiert werden:

  • Die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA hat keinen Vorstand. Ihre Geschäftsführung und Vertretung obliegt stattdessen der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH. Diese GmbH wird wiederum durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten; ihr Alleingesellschafter ist der Ballspielverein Borussia 09 e.V. Dortmund.
  • Die Rechte und Pflichten des von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsrates der KGaA sind eingeschränkt. Ihm fehlt insbesondere die Zuständigkeit zur Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH sowie zur Regelung ihrer vertraglichen Bedingungen. Der Aufsichtsrat ist auch nicht berechtigt, für die persönlich haftende Gesellschafterin eine Geschäftsordnung oder einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte zu erlassen. Derartige Rechte und Pflichten obliegen vielmehr den Gremien bei der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, namentlich dem dort eingerichteten Beirat und dem von ihm wiederum gebildeten Präsidialausschuss.
  • Hinsichtlich der Hauptversammlung der KGaA ergeben sich weitere Besonderheiten, die im Wesentlichen in den §§ 285 und 286 Abs. 1 AktG und in der Satzung unserer Gesellschaft geregelt sind.

Eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG ist folglich unter Berücksichtigung rechtsformspezifischer Besonderheiten der KGaA und deren Gestaltung in der Satzung von der Geschäftsführung der persönlich haftenden Gesellschafterin und vom Aufsichtsrat der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA abzugeben. Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich zu machen. Dies erfolgt auf unserer Investor Relations-Website unter der Adresse www.bvb.de/aktie, Rubrik „Corporate Governance“. Außerdem ist die im September 2019 abgegebene Entsprechenserklärung als unten folgender Abschnitt Bestandteil dieser Erklärung zur Unternehmensführung.

Während der hier vorgelegte Corporate Governance Bericht unserer Gesellschaft als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht wird (auf der Website des Unternehmens unter www.bvb.de/aktie im Bereich „Corporate Governance“ / „Erklärung zur Unternehmensführung“), wurden die Corporate Governance Berichte für das Geschäftsjahr 2017/2018 und zuvor in den Geschäftsberichten für die betreffenden Geschäftsjahre und diese wiederum auf unserer Investor Relations-Website unter der Adresse www.bvb.de/aktie, Rubrik „Publikationen“ veröffentlicht.

Transparenz

Unsere Gesellschaft unterrichtet die Kommanditaktionäre und Aktionärsvereinigungen, die Finanzanalysten und die interessierte Öffentlichkeit regelmäßig über die Lage und die wesentlichen geschäftlichen Veränderungen im Unternehmen.

Auf unserer Internetseite sind insbesondere die Ad hoc-Mitteilungen, Corporate News sowie die uns zugegangenen Mitteilungen über Stimmrechtsanteile und Managers’ Transactions, die Aktionärsstruktur, die jeweils aktuell gültige Satzung und der Finanzkalender veröffentlicht.

Der Finanzkalender beinhaltet wesentliche Termine der Gesellschaft und kann auch unter der Adresse www.bvb.de/aktie, Rubrik „Finanzkalender“ eingesehen werden.

Die Bilanzpressekonferenz zu den „vorläufigen“ Zahlen des vorausgegangenen Geschäftsjahres wird – wie in den Jahren zuvor – real-time via LIVE-Streaming im Internet übertragen und kann von der interessierten Öffentlichkeit mitverfolgt werden.

Die Hauptversammlung im Vorjahr fand nach form- und fristgerechter Einladung am 26. November 2018 in Dortmund statt. In Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex lagen die vom Gesetz verlangten Berichte und Unterlagen aus; sie wurden den Kommanditaktionären auf Verlangen übermittelt und auch auf der Internetseite der Gesellschaft zusammen mit der Tagesordnung veröffentlicht. Die Beschlüsse zu allen Tagesordnungspunkten sind mit Zustimmungen in einer Bandbreite zwischen 98,40 Prozent bis 99,97 Prozent der Stimmen gefasst worden.

Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA findet am Montag, den 25. November 2019, in Dortmund statt.

Der Halbjahresfinanzbericht und andere unterjährige Finanzinformationen sollen innerhalb der durch den Kodex empfohlenen Zeiträume veröffentlicht werden. Hierüber unterrichtet unsere Gesellschaft im Einzelnen durch sog. „Vorabbekanntmachungen“. Die Aufstellung des Konzernabschlusses nebst des Konzernlageberichtes und der unterjährigen Finanzinformationen erfolgt unter Beachtung der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss nebst des Lageberichtes der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA wurde und wird weiterhin nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) erstellt.

Unsere Gesellschaft steht für mehr als „nur“ Fußball und trägt ihrer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung Rechnung. Ein erster, freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht bezog sich auf das Geschäftsjahr 2016/2017, d.h. den Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017, und orientierte sich an den weltweit anerkannten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI), hier der GRI Standard-Option „Kern“. In Nachhaltigkeitsberichten für spätere Geschäftsjahre (mithin ab dem Geschäftsjahr 2017/2018) ist zudem ein sogenannter gesonderter nichtfinanzieller Konzernbericht gemäß § 315b Abs. 3 HGB enthalten. Nachhaltigkeitsberichte werden auf unserer Internetseite www.bvb.de/aktie unter der Rubrik „Corporate Governance“, Unterrubrik „Nachhaltigkeit“ veröffentlicht.

Der Kommunikation mit den Marktteilnehmern dient ferner die Veröffentlichung von Analysten-Empfehlungen bzw. Research-Studien auf unserer Internetseite www.bvb.de/aktie unter der Rubrik „BVB Aktie“, Unterrubrik „Kapitalmarktbewertung“.

Weitere Informationen über das Unternehmen sowohl für unsere Kunden und Fans als auch für die interessierte Öffentlichkeit, unter anderem beispielsweise auch Lebensläufe und Übersichten über wesentliche Tätigkeiten von Aufsichtsratsmitgliedern sowie nähere Angaben zu den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin, sind ebenfalls über unsere Internetseite www.bvb.de/aktie zugänglich.

Zahlreiche Veröffentlichungen wurden und werden auf unserer Internetseite auch in englischer Sprache bereitgehalten.

Gemäß Nummer 5.4.2 des Kodex soll dem Aufsichtsrat eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehören; hierbei soll die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden. Bei der Beurteilung der Unabhängigkeit kommt es – so der Kodex – insbesondere darauf an, dass ein Mitglied des Aufsichtsrates in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden (Kommandit-)Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrates der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist es ausreichend und angemessen, wenn von den neun Mitgliedern, aus denen er sich zusammensetzt, zumindest ein Drittel (mithin drei Mitglieder) unabhängig im Sinne des Kodex ist, wobei der Aufsichtsrat seine sämtlichen derzeit amtierenden Mitglieder (Frau Silke Seidel sowie die Herren Bernd Geske, Bjørn Gulden, Christian Kullmann, Ulrich Leitermann, Dr. Reinhold Lunow, Gerd Pieper und Peer Steinbrück) als unabhängig in diesem Sinne einstuft.

Angaben zur Vergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Aufsichtsrates werden im Anhang bzw. im Lagebericht, Angaben zum Besitz von Aktien der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin bzw. Mitglieder ihrer Geschäftsführung und durch Mitglieder des Aufsichtsrates im Geschäftsbericht gemacht. Aufgrund rechtsformspezifischer Besonderheiten der KGaA besteht keine Verpflichtung zur individualisierten Offenlegung der Vergütung der Geschäftsführer der Komplementärin unserer Gesellschaft, der Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH, wie etwa bei Vorständen börsennotierter Aktiengesellschaften. Die gleichwohl vorgenommene Darstellung der Einzelvergütung der Geschäftsführer in den Anhängen des Jahres- und Konzernabschlusses erfolgt daher auf freiwilliger Basis.

Dortmund, 9. September 2019

Für den Aufsichtsrat

 

Gerd Pieper
Vorsitzender

Für die Borussia Dortmund Geschäftsführungs-GmbH

 

Hans-Joachim Watzke
Vorsitzender der Geschäftsführung

Thomas Treß
Geschäftsführer

Carsten Cramer
Geschäftsführer

DFB Pokal 2. Runde / 31.10.2018

BVB - Union Berlin 3:2 (n. V.)

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