Langfristige Vermögenswerte werden als „zur Veräußerung gehalten“ klassifiziert und zum „niedrigeren Wert aus Buchwert oder beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten bewertet“, wenn ihr Buchwert im Wesentlichen durch einen Verkauf statt durch fortgesetzte Nutzung erlöst wird.
Aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und der bestehenden Verhältnisse am Transfermarkt, die sich auf anstehende Verkäufe von Transferrechten in einer der nächsten Wechselperioden beziehen, wurden langfristige immaterielle Vermögenswerte mit Sonderabschreibungen in Höhe von TEUR 13.809 (Vorjahr TEUR 20.362) auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten – gleichbedeutend mit dem zu realisierenden Transfererlös nach Abzug von Transaktionskosten – abgeschrieben und in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte umgegliedert. Der Buchwert der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte beläuft sich auf TEUR 21.034 (Vorjahr TEUR 31.072). Die außerplanmäßige Wertminderung wurde innerhalb der Abschreibungen ausgewiesen.