Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS verlangt vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.
Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzungen überarbeitet werden, und in allen betroffenen zukünftigen Perioden erfasst.
Informationen über bedeutende Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden, die wesentlich sind für die im Konzernabschluss erfassten Beträge, sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten.
Zum Sachanlagevermögen finden sich nähere Angaben in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Nähere Angaben zum Leasing finden sich in den Textziffern 2 und 11.
Angaben zu den latenten Steuern finden sich u. a. in der Textziffer 22 sowie in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Einbringlichkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Basis der geschätzten Wahrscheinlichkeit des Ausfalls beurteilt. Überfällige Forderungen werden mit individuell ermittelten Prozentsätzen einzelwertberichtigt. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage unserer Vertragspartner kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der realisierten Wertberichtigungen übersteigen, was sich nachteilig auf die Ertragslage auswirken könnte. Bezüglich der Buchwerte verweisen wir auf Textziffer 5.
Nähere Angaben zu Rückstellungen finden sich in Textziffer 10.
Für steuerliche Verlustvorträge werden in dem Umfang aktive latente Steuern angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der in diesem Zusammenhang zu aktivierenden latenten Steuern trifft die Unternehmensleitung wesentliche Annahmen hinsichtlich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme wurde auf Basis einer Vierjahresplanung beurteilt.
Die Aufstellung der Abschlüsse, die in Einklang mit den IFRS stehen, erfordert Ermessensentscheidungen. Sämtliche Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf Erfahrungen und Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen.