Konzernlagebericht
der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Dortmund, für das Geschäftsjahr 2024/2025
Dieser nach § 315 Abs. 5 i. V. m. § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasste Lagebericht umfasst sowohl den Konzernlagebericht als auch den Lagebericht der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA. Dabei gelten folgende begriffliche Definitionen:
„Borussia Dortmund“ bezieht sich auf den Konzern und die Muttergesellschaft, „Konzern Borussia Dortmund“ / „Konzern“ entspricht dem Konzern und „Borussia Dortmund KGaA“ respektive „Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“ entsprechen der Muttergesellschaft.
Es wird über den Geschäftsverlauf sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung sowohl des Konzerns Borussia Dortmund als auch der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA berichtet. Grundsätzlich wird zunächst der Geschäftsverlauf von Borussia Dortmund erläutert und anschließend wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage mitsamt den finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen des Konzerns Borussia Dortmund dargestellt. Die Ausführungen zur Lage und voraussichtlichen Entwicklung der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA sind am Ende dieses zusammengefassten Lageberichts im gesonderten Kapitel „Angaben zur Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA“ zu finden.
Der zum 30. Juni 2025 von der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA erstellte Konzernabschluss erfüllt die am Abschlussstichtag gültigen IFRS® Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend die deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit den deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS). Der Jahresabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Alle in diesem Geschäftsbericht dargestellten Beträge sind jeweils für sich kaufmännisch gerundet; dies kann bei der Addition zu geringfügigen Abweichungen führen. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im vorliegenden Geschäftsbericht auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet; entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichstellung grundsätzlich für alle Geschlechter.