Geschäftsbericht 2024/2025

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertberichtigung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Grundsätzlich besteht das Wertminderungsmodell (Expected Credit Loss) aus drei Stufen: Es wird eine Risikovorsorge für die erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste gebildet (Stufe 1) oder aber über die Laufzeit, sofern sich das Kreditrisiko seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat (Stufe 2), oder, falls eine beeinträchtigte Bonität vorliegt (Stufe 3). Die Bonität wird als beeinträchtigt angesehen, sobald objektive substanzielle Hinweise, wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Kenntnis von der Beantragung der Insolvenz oder die Überfälligkeit, vorliegen. Erscheint der Vermögenswert als uneinbringlich, wird er einschließlich der Wertberichtigung ausgebucht.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet Borussia Dortmund den sogenannten „Simplified Approach“ an und erfasst bereits bei Zugang die über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste. Die erwarteten Kreditausfälle werden im Rahmen des „Simplified Approach“ – gegliedert nach Risikogruppen unter Berücksichtigung historischer Ausfallraten – ermittelt. Die Zuordnung zu den jeweiligen Risikogruppen erfolgt auf Basis gemeinsamer Kreditrisikomerkmale. Dies sind für Borussia Dortmund zum einen Forderungen aus Transfergeschäften und zum anderen sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Wesentlichen aus Ticketing, Merchandising und Sponsoring entstehen. Auf Basis historischer Ausfalldaten der letzten drei Geschäftsjahre und unter Berücksichtigung zukunftsorientierter makroökonomischer Indikatoren (Bruttoinlandsprodukt) werden Risikocluster-spezifische Ausfallraten ermittelt.

Eine Wertberichtigung auf individueller Basis erfolgt im „Simplified Approach“, wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiliger Auswirkung auf die Bonität des Schuldners eingetreten sind. Bei diesen Ereignissen handelt es sich u. a. um Zahlungsverzögerungen, eine drohende Insolvenz oder Zugeständnisse des Schuldners aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden direkt abgeschrieben, wenn ihre Realisierbarkeit nicht mehr hinreichend erwartet wird. Dies ist u. a. dann der Fall, wenn Zahlungsunfähigkeit des Schuldners festgestellt wird.

Die Forderungen aus Transfergeschäften stellen eine Risikokonzentration dar und sind durch Transferrechte abgesichert.

23. Spieltag / 22.02.2025

BVB - Union Berlin 6:0

Sporting Highlights